Der Insolvenzverwalter/Treuhänder ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht rechtzeitig von sich aus einen Sachverhalt anzuzeigen, der die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass er als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist. Diese Pflicht besteht insbesondere, wenn er einem Unternehmen, an dem er rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist, einen entgeltlichen Auftrag der Insolvenzmasse zu erteilen beabsichtigt (BGH 26.4.12, IX ZB 31/11, Abruf-Nr. 121767 ).
Die Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf seinen eigenen Wunsch setzt einen wichtigen Grund voraus. Wann ein solcher gegeben ist, hat der BGH mit Beschluss vom 29.3.12 (IX ZB 310/11, Abruf-Nr.
Hat der Insolvenzverwalter erklärt, das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners gehöre nicht zur Insolvenzmasse, kann auf Antrag eines Neugläubigers ein auf dieses Vermögen beschränktes zweites ...
Ordnet das Gericht als Sicherungsmaßnahme an, dass ein der Aussonderung unterliegender Gegenstand von dem Berechtigten nicht herausverlangt werden darf, steht dem Aussonderungsberechtigten gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen eines durch Nutzung oder Beschädigung eingetretenen Wertverlusts ein Ersatzanspruch zu.
Die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 S. 2 InsO kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners widerlegt werden. Erforderlich ist vielmehr der Nachweis der Zahlungsfähigkeit ...
Das OLG Stuttgart hat entschieden: Wird eine Lebensversicherung in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung umgewandelt, gewährt dies dem Insolvenzgläubiger weder eine Sicherung noch eine Befriedigung oder einen ...
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angehen sollten.