Der BGH hat entschieden: Der Pfändungsfreibetrag ist nicht deshalb zu erhöhen, weil der Schuldner mit einer nicht unterhaltsberechtigten Person in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt und diese wegen Zurechnung seines Einkommens nicht hilfebedürftig ist (19.10.17, IX ZB 100/16, Abruf-Nr. 197572 ). Der Beitrag erläutert, was diese Entscheidung für die Vollstreckungspraxis bedeutet.
Will der Gläubiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern und Abgaben pfänden, muss er zunächst danach unterscheiden, ob der Anspruch sich gegen die Finanzbehörde oder gegen den Arbeitgeber richtet.
Zur Vermeidung zeitaufwendiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt beachten: Zum 1.7.18 bleibt der Basiszins unverändert.
Hartnäckige Schuldner fordern oft ein cleveres und entschlossenes Vorgehen heraus. Unsere Leserin Angelika Press, Rechtsanwaltsfachangestellte aus dem Ruhrgebiet, biss sich an einem Schuldner lange Zeit die Zähne aus, der als Kameramann arbeitete. Doch schließlich brachten
Recherchen und ein deutlich angedeuteter „Besuchstermin“ den Vollstreckungserfolg.
Derzeit erleben Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (sog. Teilungsversteigerungen) einen Boom.
Dabei stehen sich regelmäßig unterschiedliche Interessenlagen gegenüber: Entweder ...
Mitunter kommt es vor, dass Arbeitgeber Lohn doppelt auf ein P-Konto des Schuldners überweisen. Es stellt sich dann die Frage, ob der Schuldner seinen Freibetrag nach § 850k Abs. 4 ZPO einmalig um diesen irrtümlich ...
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Der BGH hat entschieden: Bestreitet ein Schuldner seinen Lebensunterhalt aus erwirtschafteten Mieteinkünften, kann er im Insolvenzverfahren Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte beantragen, auch wenn die Mieteinkünfte im Zuge einer vereinbarten stillen Zwangsverwaltung an einen Gläubiger abgeführt werden, dem der Schuldner die Mietforderungen als Sicherheit abgetreten und dem er Grundschulden an den Mietobjekten bestellt hat.