Die Reform der Sachaufklärung führt zu einer Änderung der Gerichtsvollziehervollstreckung. Es ist daher sinnlos – wie dies in noch passiert – Altformulare weiter zu verwenden. Viele Gerichtsvollzieher weigern sich nämlich, solche Aufträge auszuf ühren und erlassen zeitaufwendige Zwischenverfügungen. VE stellt daher bis zu einer beabsichtigten gesetzlichen Regelung die gängigsten Vollstreckungsformulare nach neuem Recht vor.
Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung verändern sich durch die unterschiedlichen Möglichkeiten der Antragstellung auch die Kosten der Vollstreckung. Insbesondere bestimmt der jeweils konkret erteilte Auftrag ...
Wird ein befristetes Darlehen durch Zeitablauf fällig, ist die Verpflichtung des Schuldners zur Tilgung bei der Prüfung seiner Zahlungsfähigkeit regelmäßig zu berücksichtigen, auch wenn der Darlehensgeber zur ...
Auch nach Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens muss das Vollstreckungsgericht die Vergütung des Zwangsverwalters für die Zeit der Zwangsverwaltung festsetzen, und zwar unabhängig von dem Grund für die Aufhebung; die Vergütung darf der Masse vorab entnommen werden (BGH 18.10.12, V ZB 233/11, Abruf-Nr. 123773 ).
Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto kann unter bestimmten Voraussetzungen im Verkehr mit Verbrauchern gemäß ...
Ist aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister dem Rechtsnachfolger des in einem Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilt worden, darf die ...
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