04.05.2018 · Fachbeitrag ·
Hausratversicherung
Die Beweiserleichterungen zum Beweismaß gelten auch für eine Entwendung durch Raub oder räuberische Erpressung gemäß § 5 Abs. 2 lit. b VHB. Daher genügt es, wenn der VN dessen äußeres Bild nachweist. Offenbleibt, inwieweit die Beweiserleichterung auch für das Vorhandensein und Abhandenkommen der versicherten Sachen gilt. So entschied es das OLG Frankfurt a. M.
04.05.2018 · Nachricht ·
Forderungsausfallversicherung
In der Forderungsausfallversicherung verstößt die Klausel „Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung dieses Vertrags“ gegen ...
04.05.2018 · Nachricht ·
Transportversicherung
Bei einem elektronischen Camcorder mit aufgeschraubtem Objektiv im Wert von insgesamt 13.500 EUR handelt es sich nicht um einen „wertvollen Gegenstand kleineren Formats“ i.S.d. AVB, sodass er nicht ständig ...
06.04.2018 · Nachricht · Hausratversicherung
Tritt ein Versicherungsfall ein, kann ein Versicherter seinen tatsächlich entstandenen Schaden immer nur einmal ersetzt verlangen. Wenn er zwei Versicherungen für dieselbe Gefahr abgeschlossen hat („Mehrfachversicherung“) kann er also nicht zweimal kassieren, sondern nur einen Betrag, der seinem Schaden entspricht. Wenn er die beiden Verträge gar abgeschlossen hat, um mehrfach abzurechnen, sind die Verträge nichtig und der Versicherte erhält gar kein Geld.
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04.04.2018 · Fachbeitrag ·
Wohngebäudeversicherung
Als Grundstückseinfriedung im Sinne der Wohngebäudeversicherung zählen nur solche Grenzeinrichtungen, die an oder auf der Grundstücksgrenze stehen und dazu bestimmt sind, das Grundstück gegen störende Einflüsse ...
05.03.2018 · Fachbeitrag ·
Elementarschadenversicherung
Die hochwasserbedingte Beschädigung eines Granitwehres innerhalb
eines Flussbetts fällt nicht unter das Risiko der Überschwemmung i. S. der Elementarschadenversicherung. So entschied es das OLG Frankfurt a.M.
28.02.2018 · Fachbeitrag ·
Reiserücktrittsversicherung
Die Klausel „Als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen wie auch einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen (z.B. nur Flug, ein gebuchtes Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung)“ wird durch den Klammerzusatz unklar. So entschied es der BGH.