28.09.2022 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Bei Unternehmern, die ihren Gewinn nach der Vier-Drei-Rechnung ermitteln, war ein Steuersparmodell besonders beliebt: Man least ein Betriebsfahrzeug, leistet eine hohe Sonderzahlung und ermittelt den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regelung. Wegen der Kostendeckelung fällt der geldwerte Vorteil dann gering aus. Das Modell ist aber Geschichte. Der BFH hat nämlich entschieden, dass die Leasingsonderzahlung periodengerecht auf die Nutzungszeiträume zu verteilen ist.
28.09.2022 · Nachricht ·
Schenkungsteuer
Innerhalb einer Familie kommt es immer wieder vor, dass ein Versicherungsnehmer (VN) einen Versicherungsvertrag an seine Kinder verschenkt. Das FG Münster hat nun zwei wichtige Aussagen zur Schenkungsteuer für den ...
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28.09.2022 · Fachbeitrag ·
Provisionsweitergabe
Viele Versicherungsvermittler gewähren „Tippgebern“ für den Neuabschluss einer Versicherung einen Teil der Provision, die sie vom Versicherer erhalten haben. Manchmal wird sogar dem künftigen Versicherungsnehmer ...
28.09.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Wer zufrieden ist, erbringt eine bessere Arbeitsleistung, und wer sich gesund ernährt, wird seltener krank. Beides können Sie steuer- und beitragsfrei fördern, indem sie Ihren Beschäftigten einen kostenlosen Obstkorb zur Verfügung stellen. Neben der Zufriedenheit steigt im Team auch das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung. VVP nennt die Details.
28.09.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsentgelt
Sind die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.02. des Folgejahres nachträglich ...
19.09.2022 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Hat ein Versicherungsvertreter in das Vertreterversorgungswerk eingezahlt, fließen ihm später Versorgungszahlungen zu. In der Praxis stellt sich die Frage, wie diese Zahlungen zu versteuern sind. Handelt es sich um ...
11.08.2022 · Fachbeitrag ·
Energiepreispauschale
Am 01.09.2022 muss jeder Arbeitgeber, der zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet ist, prüfen, für welche Mitarbeiter er die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro auszahlen muss. Rund um die Auszahlung der EPP stellen sich viele Fragen von VVP-Lesern. VVP greift diese nachfolgend auf und liefert Ihnen am Ende ein Prüfschema.