23.09.2021 · Nachricht ·
Kfz-Kosten/Dienstwagen
Beim Fahrtenbuch führen kleinere Mängel und Ungenauigkeiten nicht
dazu, dass es zu verwerfen ist und die Ein-Prozent-Regelung angewendet wird, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Dies hat der BFH bereits entschieden und das FG Niedersachsen ist dem gefolgt. Maßgeblich ist, ob trotz Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben ist und der zu versteuernde Privatanteil an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens nachgewiesen werden kann.
16.09.2021 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Erblasser den Versicherungsanspruch zu Lebzeiten ...
Schwerpunkt
Beitrag
24.08.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Rund um die Elektromobilität gibt es viele lohnsteuerliche Vergünstigungen. Für Betriebe ergeben sich so interessante Gestaltungen. Ein Instrument zur Mitarbeiterbindung ist die Möglichkeit, den Mitarbeitern das ...
05.08.2021 · Nachricht ·
Altersversorgung
Bei der Kapitalisierung einer Direktzusage lässt sich die Fünftel-Regelung des § 34 EStG nutzen. Was passiert aber, wenn es parallel zum Plan aus Entgeltumwandlung (Aufbaukonto), der kapitalisiert wurde, einen arbeitgeberfinanzierten Plan gab (Basiskonto), bei dem das angesparte Versorgungsguthaben noch nicht zur Auszahlung gelangt ist? Das ist nicht schädlich für die Anwendung der Fünftel-Regelung für den kapitalisierten Betrag des Aufbaukontos, entschied jetzt der BFH.
23.07.2021 · Nachricht ·
Steuererklärung
Die von Regentief Bernd hervorgerufene Hochwasserkatastrophe hat vielen Bürgern unsägliches Leid beschert. Die Finanzverwaltungen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben schnell reagiert und am 16.07.
19.07.2021 · Nachricht ·
Betriebsveranstaltung
Absagen von Arbeitnehmern anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehen steuerrechtlich zulasten der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer. Dies hat der BFH entschieden und sich so der Ansicht des BMF angeschlossen.
19.07.2021 · Nachricht ·
Kundenveranstaltungen
Wendet ein Unternehmen Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zu, hat es keine pauschale Einkommensteuer nach § 37b Abs. 1 EStG an das Finanzamt abzuführen. Zu diesem Schluss ist jedenfalls das FG Baden-Württemberg im Fall eines Kreditinstituts gelangt.