21.10.2021 · Nachricht ·
Wertguthaben
Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden, weil kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16.06.2021, Az. 4 K 4206/18, Abruf-Nr. 225310 ) entschieden.
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18.10.2021 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Das BMF hat sein Schreiben zur steuerlichen Förderung der bAV aktualisiert. Die Anpassungen sind überwiegend zu begrüßen, weil sie einige Unsicherheiten beseitigen, z. B. bezüglich der Auslagerung von ...
15.10.2021 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Konnte die Deutsche Rentenversicherung in Ihrem Vermittlerbetrieb corona-bedingt 2020 oder 2021 keine Betriebsprüfung durchführen, müssen Sie sich auf Sonderregelungen einstellen. Diese Sonderregelungen haben zur ...
13.10.2021 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
In der Corona-Pandemie waren viele Kindertagesstätten geschlossen oder es gab nur Notbetreuungen. Einige Landesregierungen und Kommunale Spitzenverbände haben sich daraufhin auf eine Aussetzung oder gar Rückerstattung von Kita-Beiträgen verständigt. Doch was bedeutet eine solche Aussetzung oder Rückzahlung für die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse nach § 3 Nr. 33 EStG, wenn der Arbeitgeber seinerseits keine Leistungen zurückgefordert bzw. Zuschüsse weitergezahlt hat?
13.10.2021 · Nachricht ·
Kapitalanlagen
Der zivilrechtliche Schadenersatzanspruch, der einem Kommanditisten einer gewerblich tätigen Fonds-KG wegen fehlerhafter Angaben im Beteiligungsprospekt zusteht, ist steuerpflichtig. Dies hat der BFH entschieden und ...
06.10.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Viele Mitarbeiter nutzen private Smartphones für berufliche Zwecke. In der Praxis stellt sich in Vermittlerbetrieben oft die Frage, welche Kosten man dem Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei erstatten bzw.
29.09.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Infolge der Corona-Pandemie haben bundesweit viele Kindertagesstätten und andere Einrichtungen auf die Einziehung fälliger Beiträge verzichtet oder diese erstattet, weil eine Kinderbetreuung nicht möglich war. In der Praxis stellt sich folgende Frage: Können Sie als Arbeitgeber die eigentlich fälligen Beiträge dennoch Ihrem Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten? Nein, sagt VVP und nennt die Details.