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  • · Fachbeitrag · Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    | Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungs- und Vollstreckungsrecht. |

     

    • Rechtsprechungsübersicht

    Kündigungsrecht - LAG Rheinland-Pfalz 6.9.12, 11 Sa 167/12, Abruf-Nr. 123810

    Das LAG Rheinland-Pfalz bestätigt noch einmal die gefestigte Rechtsprechung, nach der eine Kündigung wegen Alkoholsucht nach den für die krankheitsbedingte Kündigung geltenden Grundsätzen zu beurteilen ist. Dabei betonen die Richter, dass der Hinweis des ArbG auf den gerichtsbekannten Kontrollverlust von Alkoholikern nicht den erforderlichen Vortrag zu konkreten betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Auswirkungen der Alkoholerkrankung ersetzt.

    Kündigungsrecht - LAG Köln 5.7.12, 6 Sa 71/12, Abruf-Nr. 123811

    Einem Ausufern des Whistleblowings steuert das LAG Köln entgegen. Die Richter entschieden, dass die vorschnelle Anzeige angeblichen Fehlverhaltens des ArbG beim Jugendamt durch eine ArbN, die mit der Betreuung von Kleinkindern beschäftigt ist, einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt.

    Vollstreckungsrecht - LAG Schleswig-Holstein 6.9.12, 1 Ta 142/12, Abruf-Nr. 123812

    Das LAG Schleswig-Holstein hat noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Titel, mit dem der ArbG zur vorläufigen Weiterbeschäftigung eines ArbN verurteilt wird, hinreichend bestimmt und damit vollstreckbar ist, wenn er die Art der ausgeurteilten Beschäftigung benennt. Weitere Bedingungen der Beschäftigung sind nur dann im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens durchsetzbar, wenn sie sich dem Titel selbst oder den zur Auslegung des Titels heranzuziehenden Unterlagen (bei Urteilen: Entscheidungsgründe, u. U. Akteninhalt) entnehmen lassen.

    Kirchenrecht - LAG Mecklenburg-Vorpommern 15.5.12, 5 Sa 283/11, Abruf-Nr. 123813

    Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat bekräftigt, dass eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung der Mitarbeitervertretung vor Ausspruch einer Kündigung zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Das folge aus § 45 Abs. 2 des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitervertretungsgesetz - MVG) in Verbindung mit § 134 BGB. Die nicht ordnungsgemäße Unterrichtung stehe dabei der fehlenden Unterrichtung gleich.

    Zeugnis - LAG Rheinland-Pfalz 21.8.12, 3 Sa 234/12, Abruf-Nr. 123814

    Aus dem Verbot der Zeugnisklarheit folgt zwar, dass das Zeugnis nicht in sich widersprüchlich sein darf. Ein Anspruch auf eine bestimmte Endnote ergibt sich daraus nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz aber nur, wenn die Einzelbeurteilungen bzw. der sonstige Zeugnisinhalt zwingend den Schluss auf die vom ArbN verlangte bessere Endbeurteilung zulassen.

    Annahmeverzugslohn - LAG Köln 9.8.12, 13 Sa 41/12, Abruf-Nr. 123815

    Der Annahmeverzugslohnanspruch ist nach § 12 S. 4 KSchG nur dann auf die Zeit zwischen der Entlassung und dem Tag des Eintritts in das neue Arbeitsverhältnis beschränkt, wenn der ArbN eine Erklärung nach § 12 S. 1 KSchG gegenüber dem ArbG abgibt, dass er wegen eines neuen Arbeitsverhältnisses keine Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses will.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 18 | ID 37117410