Einvernehmliche Elternteilzeitregelungen sind nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit anzurechnen. Das hat das BAG klargestellt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1. Juni neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar.
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Direktionsrecht und zur PKH.
Hat der ArbN zugestimmt, dass ein Beschäftigtenfoto von ihm im Internetauftritt des ArbG gezeigt wird, kann diese Zustimmung auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus andauern.
Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.11.03 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sind ...
ArbN haben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für zur Arbeitsausführung dienende Arbeitsmittel, wenn die Kosten nicht durch das Arbeitsentgelt abgegolten sind und der ArbN die Aufwendung subjektiv für erforderlich ...
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