30 Prozent der Angestellten in Deutschland stehen nicht voll hinter ihrer Aufgabe, sondern sehen darin nur einen Job. Im Detail: 23 Prozent erledigen diesen nach eigener Einschätzung trotzdem gut und gewissenhaft, die übrigen aber geben sich weniger Mühe oder arbeiten gemäß dem Motto „Dienst nach Vorschrift“. Insgesamt stimmt der hohe Anteil bedenklich, auch wenn die Mehrzahl der Beschäftigten mit dem Herzen bei der Sache ist. Das sind Ergebnisse der repräsentativen Studie „Emotionale Führung am ...
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und zeitlich nahezu unmittelbar
darauf ein neues Arbeitsverhältnis begründet, ist dies urlaubsrechtlich als Einheit zu betrachten. Dieser ununterbrochene Bestand des ...
Zahlungen, die in einem Arbeitsverhältnis als Gegenleistung für die geleistete Arbeit erfolgen, sind grundsätzlich entgeltlich. Dies gilt auch, soweit
gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen den Grundsatz „kein ...
Die Befristung eines Arbeitsvertrags zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler ist zulässig, wenn sie durch
einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt. Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in
Bundesligaspielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers (LAG Rheinland-Pfalz 17.2.16, 4 Sa 202/15, Abruf-Nr. 146618 ).
Gilt in einem Arbeitsverhältnis eine tarifliche Ausschlussfrist, innerhalb derer ein Anspruch gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden muss, reicht es zur Fristwahrung nicht aus, dass das ...
Ein eigenmächtiger Antritt von zwei unbezahlten Urlaubstagen bei einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden rechtfertigt nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung.
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„Der Arbeitsmarkt hat sich vor dem Hintergrund eines moderaten Wirtschaftswachstums insgesamt weiter positiv entwickelt. Die Arbeitslosigkeit ist im Februar saisonbereinigt erneut zurückgegangen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.