Das Recht auf freie Meinungsäußerung deckt beleidigende Bemerkungen nicht. Ein ArbN darf nicht annehmen, dass Eintragungen auf die Online-Plattform „Facebook“ keine Auswirkungen auf den Bestand des Ausbildungsverhältnisses haben. Die Erklärungen sind einer Vielzahl von Personen zugänglich. Die Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses stehen der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei einem älteren Auszubildenden, nicht entgegen.
Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen ArbN wegen Verstößen gegen ein arbeitsvertragliches Wettbewerbsverbot bedarf des detaillierten Nachweises der Schäden. Es ist im Streitfall vorzutragen und unter ...
1. Eine Sonderzuwendung, die im Abhängigkeitsverhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung steht und die geschuldete Arbeitsleistung mit vergütet, ist vom ArbN durch die Erbringung der Arbeitsleistung verdient.
In Deutschland waren Ende September 2012 in den Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes mit 50 und mehr Beschäftigten 5,3 Millionen Personen tätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das rund 93 000 Personen oder 1,8 Prozent mehr als im September 2011.
Familie und Beruf zu vereinbaren schaffen viele der Berufstätigen in Deutschland – aber sie zahlen häufig einen hohen Preis dafür. Viele klagen über eine hohe Arbeitsbelastung, die Mehrheit leidet regelmäßig ...
„Die schwächere konjukturelle Entwicklung macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Insgesamt zeigt sich der Arbeitsmarkt aber robust und in einer guten Verfassung.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der ...
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Ein Abonnent von „Arbeitsrecht Aktiv“ fragte nach einer aktuellen Übersicht der Mindestlöhne. Mit Ausnahme der Briefdienstleistungen sind für alle vom AEntG erfassten Branchen Mindestlohn-Verordnungen in Kraft. Einige Änderungen gelten ab dem 1.11.12. Die Übersicht finden Sie auch unter aa.iww.de (Downloads -> Sonderdrucke).