08.09.2017 · Nachricht · Arbeitnehmer
Bezuschusst der Arbeitgeber Beiträge seines Arbeitnehmers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung, kann es sich um nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG begünstigten Sachlohn handeln. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer diese Zahlungen nur dann beanspruchen kann, wenn er eine entsprechende Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen hat und der Zuschuss die von ihm gezahlten Beiträge nicht übersteigt. Solche Sachbezüge bleiben außer Ansatz, wenn sie die Grenze von 44 EUR im Kalendermonat nicht überschritten ...
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31.08.2017 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Eigentlich hat der EuGH glasklar entschieden, dass eine formell unrichtige Rechnung rückwirkend korrigiert werden kann und damit Nachzahlungszinsen aus der Vorsteuerkürzung ausgeschlossen sind. Die Finanzämter setzen ...
31.08.2017 · Fachbeitrag ·
Elektronischer Rechtsverkehr
In vier Monaten beginnt eine neue Ära. Das besondere elektronische
Anwaltspostfach (beA) wird für alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland Pflicht. Wollen Sie Nachteile (für Anwalt und ...
31.08.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer als Arbeitgeber ein unsachliches oder beleidigendes Arbeitszeugnis ausstellt, kann mit Zwangsgeld oder sogar – wenn er nicht bezahlt – mit Zwangshaft bestraft werden. So hat das LAG Köln kürzlich entschieden (14.2.17, 12 Ta 17/17, Abruf-Nr. 192563 ).
31.08.2017 · Fachbeitrag ·
Rechtsschutz
Eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung zu haben, ist eine gute
Sache. Viele Mandanten sind unzufrieden oder haben ein günstigeres Angebot entdeckt. Einen Wechsel sollten Sie sich derzeit aber gut überlegen.
31.08.2017 · Nachricht ·
IWW-Webinare
Auch im vierten Quartal 2017 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:
31.08.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Bei in der Kanzlei angeschafften Wirtschaftsgütern gilt je nach Anschaffungskosten: sofortiger Betriebsausgabenabzug oder Abschreibung über deren Nutzungsdauer. Der Beitrag zeigt Ihre Gestaltungsmöglichkeiten.