Zum 1.8.15 ist die novellierte Ausbildungsverordnung für die vier Rechtsberufe Rechtsanwalts-, Rechtsanwalts- und Notar-, Notar- sowie Patentanwaltsfachangestellte in Kraft getreten. Auch Auszubildende, die bereits bei ...
Das AGG birgt nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten. Eine sich ständig weiter entwickelnde Rechtsprechung tut ihr übriges. In dem 2,5-stündigen Online-Seminar am 27.8.15 stellt Prof. Dr. Tim Jesgarzewski den ...
Am 8.7.15 hat die Regierung den neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber von einer Rückwirkung absieht! Die alten Regelungen können daher bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes – also spätestens am 30.6.16 – weiter angewendet werden. Sie müssen jetzt überprüfen, ob das Betriebsvermögen Ihres Mandanten besser noch vor der Reform oder erst später nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf die nächste Generation übertragen werden soll.
Der AGH NRW (29.5.15, 1 AGH 16/15) hat der Marketing-Idee eines Anwalts ein Ende gesetzt. Er beabsichtigte, seine Robe gut sichtbar mit seinem Namen und seiner Internetadresse zu versehen.
Ein Anwalt aus Göttingen erfuhr aus Presseberichten, dass er vom Landes-Verfassungsschutz beobachtet wurde. Er forderte den Verfassungsschutz auf, Auskunft über die zu seiner Person gesammelten und gespeicherten Daten ...
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