Das BSG hat in drei Revisionsverfahren klargestellt, dass abhängig beschäftigte Syndikusanwälte nicht nach § 6 Abs 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherungsplicht befreit werden (BSG 3.4.14, B 5 RE 13/14 (9/14 und 3/14).
Deckungsschutz: Originär eigene Ansprüche der Versicherungsnehmerin aus ihrem Lebensversicherungsvertrag dürfen auch nach deren Abtretung von ihr geltend gemacht werden, weil sie wirtschaftlich weiterhin der ...
Während nach dem BGB eine Forderung sofort fällig wird (§ 271 BGB), wird die Vergütung des Anwalts erst fällig, wenn die Angelegenheit erledigt oder beendet ist (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). Der Anwalt ist also ...
Ein in München tätiger Rechtsanwalt muss für einen Teil seiner 105 Quadratmeter großen als „Wohnkanzlei“ von ihm und seiner Ehefrau genutzten Wohnung in München Zweitwohnungsteuer zahlen. Und das, obwohl sein Hauptwohnsitz doch eigentlich am Tegernsee liegt.
Die Urteile des BSG vom 3.4.14, die Syndikusanwälten eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht versagen ( B 5 R 5/13 R, B 5 R 25/13 R, B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R), sorgen nicht ...
Der Anwalt darf auf die Befolgung einer an eine sonst zuverlässige Bürokraft erteilten Einzelweisung vertrauen und muss nicht damit rechnen, dass seine Mitarbeiterin sie versehentlich nicht ausführt (BGH 5.2.
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