09.03.2018 · Fachbeitrag ·
§ 13 EStG
Die Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte führt zwingend zur Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs.
09.03.2018 · Fachbeitrag ·
§ 21 EStG
Erleidet ein Steuerpflichtiger bei der Umschuldung eines zum Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung aufgenommenen Fremdwährungsdarlehens einen Verlust, sind bei einer späteren Vermietung dieser Wohnung Schuldzinsen nur ...
09.03.2018 · Fachbeitrag ·
§ 22 EStG
Bei Anpassung des Jahresbetrags einer Witwenrente aufgrund von vorzunehmenden Einkommensanrechnungen hat eine Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente zu erfolgen.
09.03.2018 · Fachbeitrag ·
§ 32 EStG
Die Ausbildung zur Steuerfachgehilfin und die angestrebte Prüfung zur Steuerfachwirtin nach der Teilnahme an einem Vorbereitungskurs stellen keinen zum erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung führenden einheitlichen Ausbildungsgang i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG dar. Für die Prüfung zur Steuerfachwirtin wird eine berufspraktische Erfahrung von mindestens drei Jahren gefordert. Damit entfällt der notwendige enge Zusammenhang der Ausbildungsgänge untereinander.
09.03.2018 · Fachbeitrag ·
§ 33 EStG
Die Kosten für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes können zu außergewöhnlichen Belastungen führen, wenn die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren.
09.03.2018 · Fachbeitrag ·
§ 37b EStG
Das FG Bremen hat zur einkommensteuerlichen Behandlung der Überlassung von Dauerkarten an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde geurteilt. Danach erfasst die Pauschalierung der Einkommensteuer nach
§ 37b EStG nur solche ...
08.03.2018 · Nachricht · § 20 EStG
Ein auf Differenzausgleich gerichtetes Devisentermingeschäft kann auch vorliegen, wenn das Gegengeschäft dem Eröffnungsgeschäft nachfolgt. Jedoch müssen beide Geschäfte derart miteinander verknüpft sein, dass der auf die Realisierung einer positiven oder negativen Differenz aus Eröffnungs- und Gegengeschäft gerichtete Wille der Vertragsbeteiligten ersichtlich ist. Dagegen genügt es nicht, dass dem Eröffnungsgeschäft tatsächlich ein Gegengeschäft lediglich nachfolgt, das dessen Erfüllung dient.
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