Werden Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder und bestimmte Anteile in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht, und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), darf die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG anstelle des gemeinen Wertes mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert (Zwischenwert) ansetzen. Zu klären war, bis zu welchem Zeitpunkt das Wahlrecht auszuüben ...
Nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens u. a. Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i.
Gemäß § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG dürfen Zuwendungen an eine Unterstützungskasse von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmer), als Betriebsausgaben abgezogen werden, ...
Streitig war der Beginn der Gewerbesteuerpflicht einer Obergesellschaft, wenn der Gesellschaftszweck und die tatsächliche Betätigung der Obergesellschaft allein auf die Beteiligung an einer gewerblich tätigen Ein-Schiffs-KG gerichtet ist. Insbesondere kommt in Betracht, für die Bestimmung des Beginns der werbenden Tätigkeit der Obergesellschaft an den Beginn der werbenden Tätigkeit der Untergesellschaft(en) oder aber bereits an den Beginn der vermögensverwaltenden Tätigkeit der Obergesellschaft ...
Die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus ...
Der Gewerbeertrag ist bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, auf Antrag um den Teil des Gewerbeertrags zu kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt (§ ...
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Der § 6 EStG bestimmt, dass zu den anschaffungsnahen Aufwendungen alle innerhalb von drei Jahren nach Objekterwerb angefallenen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen rechnen. Was aber ist mit Aufwendungen, die für die Beseitigung schon bei Erwerb vorliegender verdeckter Mängel anfallen? Oder was ist mit altersüblichen Defekten, die nach dem Erwerb auftreten? Das FG Düsseldorf hat dazu aktuell geurteilt. Nach Auffassung des Gerichts ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber weitere Aufwendungen ...