Nach § 4 GOÄ dürfen Wahlärzte die Leistungen der Nrn. 1 bis 62 in den ersten 24 Stunden nach der Aufnahme und 24 Stunden vor der Entlassung nur als Wahlleistungen abrechnen, wenn sie diese Leistungen persönlich erbracht haben (CB 12/2020, Seite 2). Zur Auslegung der 24-h-Frist und zur Delegation von wahlärztlichen Leistungen erreichten die CB-Redaktion mehrere Leserfragen. Hier die Antworten.
Frage: „Wir haben einen über die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) privat versicherten Patienten behandelt (Diagnose: Synkope a. e. bei Exsikkose im Rahmen von COVID-19-Infektion). Der zuvor beim Patienten zu Hause ...
Frage: „ Gemäß den allgemeinen Bestimmungen zu Kapitel O. GOÄ sind bestimmte Leistungen unabhängig von der Anzahl der Ebenen, Projektionen etc. nur einmal berechnungsfähig. Die Nr. 5298 GOÄ ist dort nicht ...
Frage: „Bei einem Patienten haben wir eine Vakuumversiegelung neu angelegt bzw. gewechselt. Für die Neuanlage habe ich die Nrn. 2006, 2421, 2032 und 204 GOÄ berechnet, für den Wechsel die Nrn. 2006, 2007, 2093, 2421 und 204 GOÄ. Der Kostenträger bemängelt insbesondere jeweils den Ansatz der Nrn. 2421 und 204 GOÄ. Dürfen diese tatsächlich nicht berechnet werden?“
Frage: „In unserer Abteilung wurde einem Patienten eine Radiuskopfprothese implantiert. Da es dafür keine passende Gebührenziffer gibt, bitte ich Sie um einen Vorschlag, wie die damit verbundenen Leistungen ...
Frage: „Immer wieder kommt es vor, dass Patienten Rechnungen doppelt bezahlen. Das Geld wird selbstverständlich zurücküberwiesen (§ 812 Bürgerliches Gesetzbuch; BGB). Kann man für den entstandenen Aufwand ...
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Seit dem 10.03.2017 dürfen approbierte Ärzte aller Fachrichtungen (Zahn- und Veterinärmediziner zählen nicht dazu) in Deutschland medizinisches Cannabis verordnen. Auch über die private Krankenversicherung (PKV) sind cannabisbasierte Medikamente in bestimmten Fällen erstattungsfähig. Was (Chef-)Ärzte bei der Verordnung von Medizinalcannabis beachten müssen, fasst der CB zusammen.