Wenn bei der Behandlung eines Patienten mehrere Behandlungswege in Betracht kommen, ist eine umfassende Aufklärung geboten. In einem solchen Fall hat Gericht die Behandlerseite verurteilt – auch mangels hinreichender Dokumentation (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 02.02. 2024, Az. 26 U 36/23). Das Urteil bietet weiterführende Erkenntnisse, was zu beachten ist bei der Durchführung der Aufklärung und der Dokumentation dessen. Dies sollte der Chefarzt wissen, um seine nachgeordneten Ärzte entsprechend ...
Im Februar 2024 scheiterte ein Krankenpfleger mit seiner Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Hamm. Der Kläger hatte u. a. vorgetragen, sein Hinweis auf Fehler anderer Kollegen in einem Personalgespräch sei ...
Wahlärzte, die bei Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung verhindert sind, können sich im Kernbereich der wahlärztlichen Leistungen vertreten lassen. Wie dies zu regeln ist, haben die Gerichte inzwischen hinreichend ...
Frage: „Als Chefärztin einer Abteilung für Plastische und Ästhetische Chirurgie bin ich vom Sozialgericht zur Gutachterin bestellt worden. Ich soll mich mit folgender Fragestellung befassen: Ein Brustimplantat wurde anders platziert als zur OP-Aufklärung mit der Patientin besprochen. Die Patientin wollte die Implantate hinter dem Brustmuskel platziert haben. Der Operateur hat einen erschöpfenden OP-Bericht vorgelegt, wonach er die Implantate so platziert hat wie besprochen. Der Re-Operateur hat in einem ...
Ein Chefarzt, der in einem von zwei Kreiskrankenhäusern für die medizinische Versorgung verantwortlich ist, und der die unternehmensrechtliche Entscheidung „torpediert“, diese zwei Kreiskrankenhäuser zu ...
Chefärzte, die Untergebene dazu aufgefordern, die Blutproben einer Patientin zu manipulieren, damit diese eine höhere Chance auf Zuteilung eines Spenderorgans erhält, verstoßen gegen ihre Wohlverhaltenspflicht.
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Das Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis berechtigt u. a. zu Steuererleichterungen sowie Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr. Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Beibehaltung des Merkzeichens „H“. Sie scheiterte mit ihrer Klage zuletzt vor dem Bundessozialgericht (Beschluss vom 18.09.2023, Az. B 9 SB 11/23 B).