Applaus, Applaus: Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Oktober 2014 zur Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch Honorarärzte lässt Chefärzte jubeln (Az. III ZR 85/14, Abruf-Nr. 143141 )! Denn wenn der Gesetzgeber nicht handelt, wird die Entscheidung für Chefärzte in Krankenhäusern weitreichende positive Auswirkungen haben. Dieser Beitrag analysiert die inzwischen vollständig vorliegenden Urteilsgründe, nachdem sich der Artikel in CB 11/2014 (Seite 1) noch auf die bis dato allein vorliegende ...
70 Jahr, weißes Haar: Nicht nur die Weisheit des Alters, sondern vor allem die hervorragende Kompetenz älterer Chefärzte – häufig die Aushängeschilder des Hauses – lassen Klinikträger die Überlegung ...
Die Frage nach der richtigen Art und Weise der Aufklärung lässt sich nicht pauschal und leider auch nicht immer ganz einfach beantworten. Zwar gibt es allgemeingültige Grundsätze, letztlich hängen die Anforderungen ...
Die Redaktion hat zwei Anfragen erhalten, die sich mit der Arbeit des Chefarztes als gerichtlicher Sachverständiger befassen. Wir haben die Fragen für unsere Leser zusammengefasst und den Fachanwalt für Medizinrecht Rainer Hellweg gebeten, sie für Sie zu beantworten.
Eine nichtärztliche Nebentätigkeit ist mit der Weiterbildungsbefugnis vereinbar, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit Urteil vom 24. Juni 2014 (Az. 9 K 1348/13 Abruf-Nr. 142844 ).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt Klarheit geschaffen: Honorarärzte dürfen gegenüber Patienten nicht privat abrechnen, da sie keine festangestellten Klinikärzte sind. Allerdings lässt die Entscheidung noch ...
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In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht (LG) Regensburg entschieden, dass vertragliche Regelungen verboten sind, wenn sie Honorarärzten die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen in unmittelbarer Konkurrenz zu den am Krankenhaus tätigen Chef ärzten ermöglichen sollen (Urteil vom 5. August 2014, Az. 2 S 42/14, Abruf-Nr. 143111 ).