26.03.2014 · Fachbeitrag ·
Arzthaftungsrecht
Bei rein kosmetischen Operationen ist eine umfassende und schonungslose Aufklärung des Patienten vorzunehmen. Daran fehlt es, wenn der Arzt nicht deutlich macht, dass ein gewünschtes Operationsergebnis möglicherweise nicht erreicht werden kann und über eine alternative Methode, mit der das Wunschergebnis hätte erreicht werden können, nicht ausreichend informiert. Dies hat das Landgericht (LG) Essen mit einem Urteil vom 28. August 2013 entschieden (Az. 1 O 11/12, Abruf-Nr. 133084 ).
26.03.2014 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Mit Urteil vom 17. Juli 2013 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg bestätigt, dass tarifliche Wegezeiten im Rahmen einer Rufbereitschaft trotz der „Aufrundungsregelung“ zuschlagspflichtig zu ...
28.02.2014 · Fachbeitrag ·
Approbation
Nachwuchsmangel und wirtschaftlicher Druck an vielen Kliniken bewirken, dass zunehmend ausländische Ärzte an deutschen Krankenhäusern beschäftigt werden. Wenn Chefärzte in solche Personalentscheidungen involviert ...
28.02.2014 · Fachbeitrag ·
Arzthaftung
Das Oberlandesgericht München (OLG) hat mit Urteil vom 26. September 2013 (Az. 1 U 1665/12) klargestellt, dass bei postoperativen Beschwerden unklarer Herkunft nicht allein aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen Operation und Auftritt der Beschwerden ein Behandlungsfehler gefolgert werden könne. Den Patienten trifft insoweit die volle Beweislast. In Bezug auf die vom verantwortlichen Arzt zu beweisende ordnungsgemäße Aufklärung ist eine schlüssige Schilderung der Aufklärungsroutine ausreichend.
28.02.2014 · Fachbeitrag ·
Arzthaftung
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Aufklärung durch einen Medizinstudenten im praktischen Jahr mit Urteil vom 29. Januar 2014 unter bestimmten Bedingungen für zulässig erachtet (Az. 7 U 163/12, Abruf-Nr.
28.02.2014 · Fachbeitrag ·
Arzthaftung
Immer wieder haben auch im Krankenhaus der Chefarzt oder seine Mitarbeiter mit Impfungen zu tun. Insbesondere in Privatambulanzen werden je nach Fachgebiet mehr oder weniger regelmäßig auch Routineimpfungen ...
28.02.2014 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In den letzten Jahren hat der Anteil von Ärztinnen an deutschen Kliniken stetig zugenommen. Dieser Trend wird sich angesichts der inzwischen überwiegend weiblichen Medizinstudenten künftig fortsetzen. Allein aus diesem Grund werden sich Chefärzte künftig noch stärker als heute mit dem Wunsch auf Teilzeitbeschäftigung auseinandersetzen müssen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen enthält der Beitrag wichtige Hinweise.