Im Beitrag „Die persönliche Leistungserbringung aus Sicht der Compliance im Krankenhaus – ein Überblick“ (CB 08/2019, Seite 16) ist im Abschnitt „Das Gebot der persönlichen Leistungserbringung in der BG-Ambulanz“ dargestellt worden, dass „die Grundsätze zur persönlichen Leistungserbringung in BG-Ambulanzen durch am Krankenhaus angestellte Durchgangsärzte deckungsgleich zu denen bei einer Wahlarztvereinbarung sind“. Ein Leser wies die Redaktion nun zu Recht darauf hin, dass unterschieden werden ...
Chefärzte partizipieren regelmäßig nicht nur unmittelbar an der Vergütung wahlärztlicher Leistungen, sondern auch am Gesamterlös der ihnen obliegenden Fachabteilung. Jeder Chefarzt sollte daher darüber Kenntnis ...
Die von einem ermächtigten Chefarzt abgerechneten Leistungen können nachträglich sachlich-rechnerisch richtiggestellt werden, wenn sie nicht ermächtigungskonform erbracht worden sind (Bundessozialgericht [BSG], ...
Der Vorwurf des Patienten, vom behandelnden Arzt nicht richtig aufgeklärt worden zu sein, ist oft das scharfe Schwert des Arzthaftungsrechts. Für den Nachweis einer ordnungsgemäßen ärztlichen Aufklärung reicht es jedoch nicht immer aus, dass der Arzt einen ausgefüllten Aufklärungsbogen mit Anmerkungen vorlegen kann, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 17.01.2018 zeigt (Az. 5 U 861/17).
Die in ständiger Rechtsprechung zu sog. „Schockschäden“ (seelischen Erschütterungen) nach Unfallereignissen entwickelten Grundsätze sind auf die Folgen ärztlicher Behandlungsfehler übertragbar ...
Chefärzte sehen sich im Klinikalltag ständig mit juristischen Herausforderungen konfrontiert. Typische Fragen ergeben sich aus geänderten Vorschriften, Gesetzesnovellen und völlig neuen Rechtsvorgaben; wie z. B.
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Die Zahlungen der Pharmaindustrie an Ärzte, Angehörige von Fachkreisen und medizinische Institute steigen nach dem Transparenzkodex (der freiwilligen Verpflichtung forschender Pharmaunternehmen) weiterhin – trotz der strafrechtlichen Ahndung korrupten Handelns im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB). Die Ursache hierfür ist entweder, dass die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Ärzteschaft und der Industrie rechtmäßig sind oder aber, dass die Strafverfolgungsbehörden in diesem Feld nicht ...