Es sind verlockende Angebote, die dem Chefarzt manchmal auf den Tisch flattern: ein Vortrag für eine Pharmafirma im bekannten Badeort, ein stattliches Honorar – und der Ehepartner darf auch noch mit. Doch ist dem Chefarzt eine solche „Nebentätigkeit“ eigentlich erlaubt? Immerhin gestatten viele Dienstverträge ausdrücklich, nebenbei Fachvorträge zu halten. Es ist jedoch berufsrechtlich nicht ganz so einfach, wie dieser Beitrag zeigt.
Interdisziplinäre OP-Teams zeigen die besondere Kompetenz des Krankenhauses. Doch abgesehen vom Aufpolieren des Rufs ist es auch fachlich sinnvoll, manchmal sogar zwingend erforderlich, einen fachfremden Kollegen zur ...
Nach intensiven Verhandlungen haben sich der Marburger Bund (MB) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Anfang März auf Anpassungen des Tarifvertrags TV-Ä/VKA geeinigt (Abruf-Nr. 131367 ).
Zwei Juristen, drei Meinungen: Das alte Vorurteil stimmt nicht immer, doch unterschiedliche Urteile zur Frage der (Schein-)Selbstständigkeit von Honorarärzten haben kürzlich das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) und das Sozialgericht (SG) Kassel gefällt. Der Chefarzt sollte sich mit den Abgrenzungskriterien vertraut machen, um bei der Klinikleitung im Zweifel für eine Anstellung des Honorararztes zu werben (siehe CB 04/2013, Seite 13): Im Gegensatz zu selbstständigen Honorarärzten kann der Chefarzt ...
In vielen Chefarzt-Verträgen ist geregelt, dass das Zieleinkommen jährlich neu bestimmt wird. Offen war bisher, was diese Klausel genau bedeutet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu kürzlich entschieden: Der ...
Krankenhausleiter beschäftigen zunehmend niedergelassene Ärzte – ein gutes Verhältnis zu den Zuweisern kann schließlich nicht schaden. Als Bonbon wird ihnen manchmal zugestanden, wahlärztliche Leistungen zu ...
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Umstritten ist die Frage, ob ein Honorararzt Leistungen gesondert abrechnen kann, die er im Krankenhaus als „Wahlarzt“ erbringt. Wegen des aktuellen Ärztemangels und der vermehrten Beschäftigung von Honorarärzten in Kliniken wird diese Thematik – auch vor Gericht – immer wieder diskutiert. Das Landgericht (LG) Heidelberg hat kürzlich den Vergütungsanspruch eines Honorararztes, der als Wahlarzt tätig wurde, mit Urteil vom 21. Dezember 2012 verneint (Az. 3 S 16/12, Abruf-Nr. 130917 ).