01.09.2009 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Ein Chefarzt lebte seit Mitte 1999 von seiner Frau getrennt. Im April 2004 wurde er zur Zahlung eines Trennungsunterhalts in Höhe von 845 Euro monatlich verurteilt. Basis für die Berechnung war das damalige Oberarztgehalt des Chefarztes. Wenige Monate später wurde er zum Chefarzt berufen. Dies führte dann dazu, dass er sein Einkommen - vor allem auch durch Einnahmen aus Privatliquidation - erheblich steigern konnte. Die geschiedene Frau verlangte daraufhin eine Erhöhung des monatlichen Trennungsunterhalts.
01.09.2009 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Bereits mehrfach hatten wir im „Chefärzte Brief“ über die Frage berichtet, ob Chefärzte vom BAT in den TV-Ärzte/VKA übergeleitet werden, der am 1. August 2006 in Kraft getreten ist. Nun hat das ...
01.09.2009 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Der Fall: Eine Abteilung für Radiologie und Nuklearmedizin wurde bis November 2004 von einem Chefarzt geleitet. Nach dessen Ausscheiden einigte man sich darauf, dass die Abteilung befristet von drei Ärzten als ...
01.09.2009 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Der Fall: Ein Chefarzt trat eine neue Stelle in einem Krankenhaus im Einzugsgebiet der Bezirksärztekammer Trier an. Zuvor hatte er mehr als 60 Monate lang Beiträge an die Berliner Ärzteversorgung entrichtet. Um diese Anwartschaften zu sichern und die Wartezeiten zu erfüllen, beantragte er, trotz seines Arbeitsplatzwechsels freiwilliges Mitglied der Berliner Ärzteversorgung zu bleiben. Die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier verlangte unter Verweis auf die Satzungsbestimmungen jedoch die ...
05.08.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Eine Schweißdrüsenabsaugung (Saugkürettage) kann analog mit der Nr. 2408 (Ausräumung des Lymphstromgebietes einer Axilla, 1.100 Punkte) berechnet werden. Dazu ist gegebenenfalls der Zuschlag nach Nr.
05.08.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Wir wurden gefragt, wie der MRSA-Schnelltest abrechnet werden kann. Bei diesem Test kann durch den veranlassenden Arzt auf jeden Fall die Abstrichentnahme (Nr. 298 GOÄ) berechnet werden. Zur Laboruntersuchung selber ...
05.08.2009 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Bei Exzisionen größerer Geschwulste (Nr. 2404 GOÄ) ist oft eine einfache Adaptation der Wundränder nicht möglich, sondern der Defekt erfordert plastische Maßnahmen vor Wundverschluss. Im GOÄ-Ratgeber vom 16. Mai 2008 aus dem DÄB 105 (20), Seite A 1088, heißt es: „Das Unterminieren bei(der) Wundränder nach der Exzision eines Hauttumors, welches der spannungsfreien Adaptation der Wundränder dient, ist keine Hautlappenplastik, sondern zählt zum methodisch notwendigen Vorgehen nach Entfernung eines ...