Wenn eine reale Konkurrenzsituation zwischen zwei Fachärzten aus einer Gemeinschaftspraxis und einer ermächtigten Krankenhausärztin besteht, muss der Berufungsausschuss die gegensätzlichen Positionen unter Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs der Patienten angemessen abgrenzen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil vom 17. Oktober 2007 (Az: B 6 KA 42/06 R - Abruf-Nr.
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Erstmalig ist jetzt ein Arbeitgeber vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Zahlung von Schmerzensgeld mit der Begründung verurteilt worden, dass er einen Angestellten nicht vor Mobbing durch seinen Vorgesetzten geschützt ...
Abonnenten stellen uns immer wieder Fragen aus dem privaten finanziellen Bereich, die wir aus Platzgründen im „Chefärzte Brief“ nicht berücksichtigen können. Diesen besonderen Service erhalten Sie daher nun ...
Eine „Ärztliche Erstversorgung“ bei Personen, die ihre Verletzungen durch einen Arbeitsunfall erlitten haben, soll sich auf medizinische Leistungen beschränken, die keinen Aufschub dulden. Solche Leistungen sind nach den Sätzen der allgemeinen Heilbehandlung der UV-GOÄ abzurechnen.
In jedem Fachgebiet kommt es mehr oder weniger häufig vor, dass Körperstellen durch Eisbeutel gekühlt werden müssen. Strittig ist, ob dafür die Nr. 530 GOÄ berechenbar ist.
Zu der selten gewordenen Freilegung und Abtragung von Nierenzysten mit Marsupialisierung des Zystenrandes wurde der Berechnung mit der Nr. 1836 GOÄ (Nierenpolresektion) widersprochen.Der Widerspruch erfolgte zu Recht.
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Wer einen materiell gesicherten Ruhestand genießen will, kann sich auf die gesetzliche Rente nicht verlassen. Einen besonderen zusätzlichen Vorsorgebedarf haben die Ärzte, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (BBG/RV -> 2007 = 63.000 Euro) liegt. Denn die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in die Standesversorgung werden nur auf das Gehalt bis zur BBG/RV gezahlt. Freiwillige Zuzahlungen durch den Arzt in das Versorgungswerk sind zwar möglich, aber auch für den ...