Nachdem in den letzten Beiträgen (siehe „Chefärzte Brief“ Nrn. 7 und 8/2006) das für den Krankenhausbereich speziell entwickelte KTQ
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-System dargestellt wurde, soll nachfolgend ein Qualitätsmanagement-System dargestellt werden, das nicht speziell für den medizinischen Bereich erstellt wurde. Die DIN 9001 ist das älteste und am weitesten verbreitete unter allen Modellen. Der offizielle Name ist „DIN EN ISO 9001“. In der Langform würde das bedeuten „Deutsche Industrienorm/Euro-Norm/International ...
In der Ausgabe Nr. 8/2006 des „Chefärzte Brief“ hatten wir die Bedeutung einer exakten Terminologie zum Steigerungsfaktor und des differenzierten Umganges mit den Faktoren dargestellt. Die Möglichkeiten eines ...
Seit langem existieren interne Bearbeitungshinweise der Berufsgenossenschaften für ihre Sachbearbeiter zur Rechnungsprüfung. Diese Arbeitshinweise wurden nun in einer erweiterten Fassung von den Berufsgenossenschaften ...
Frage:
„Ich bin ärztlicher Weiterbildungsleiter in einem kommunalen Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen. Mit den in den EDV-Datenbanken unseres Krankenhauses gespeicherten Daten zu Operationen werden unter anderem individuelle OP-Kataloge der weiterzubildenden Ärzte erstellt und mir übersandt, in denen Patient, Operateur(e) sowie Art und Zeit des Eingriffs genannt sind. Anhand dieser OP-Kataloge kann ich nachvollziehen, welchen Weiterbildungsstand der Arzt hat und welche Operationen er noch für die ...
Immer wieder ein Diskussionspunkt im Krankenhaus ist die Poolbeteiligung von nachgeordneten Ärzten. In einigen Bundesländern ist dies gesetzlich geregelt, in anderen dagegen ist es dem einzelnen Arzt überlassen, wie ...
Für welche Veranstaltungen muss ein Chefarzt Urlaub beantragen? Was ist Dienstpflicht, was freiwillig? Wer trägt die Kosten? Diese Fragen tauchen im Klinikalltag des Chefarztes immer wieder auf und bedürfen dann ...
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Gerichte werden immer wieder mit der Frage der Wirksamkeit von Stellvertretervereinbarungen zwischen Chefarzt und Patient befasst. Insbesondere gilt dies für den folgenden Fall: Bei Aufnahme des Patienten und bei Vereinbarung der ärztlichen Wahlleistungen steht bereits fest, dass der Wahlarzt - in der Regel der Vertreter eines Erstfachs - persönlich nicht verfügbar ist.