Zum 01.01.2023 erhalten Ehepartner und Lebenspartner i. S. d. § 21 Lebenspartnerschaftsgesetz ein wechselseitiges Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Für behandelnde (Chef-)Ärzte bringt die Neuregelung Erleichterungen im Arbeitsalltag, aber auch neue Pflichten.
Künstliche Intelligenz (KI) spielt in der stationären Versorgung eine immer größere Rolle: Sie entlastet z. B. das Krankenhauspersonal bei der Sichtung und Erstellung von Dokumenten und hilft Patienten, die ...
Etwa jeder dritte Chefarzt hat heute noch ein originäres Recht zur Liquidation von Privatleistungen („Altvertragler“; vgl. CB 11/2022, Seite 8 ff.). Manche Klinikträger möchten selbst gegenüber ...
Bei Aufklärungsgesprächen können sich die beteiligten Ärzte i. d. R. nicht mehr an den Gesprächsinhalt erinnern, wenn es Jahre später zum Haftungsprozess kommt. Hier können Gerichte den „Immer-so-Beweis“ anwenden (CB 10/2021, Seite 12). So auch das Landgericht (LG) Bielefeld, das die Klage einer Patientin abwies (Urteil vom 15.02.2022, Az. 4 O 415/20). Der „Immer-so-Beweis“ birgt allerdings für die Behandlerseite auch Risiken. (Chef-)Ärzte sind daher gut beraten, Aufklärungsroutinen in ihrer ...
Wenn ein Patient Haftungsklage erhebt, wird regelmäßig Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangt. Wie aber wird eigentlich die Höhe des Schmerzensgelds bemessen? In zwei aktuellen Urteilen hat der Bundesgerichtshof ...
Frage: „Haben Sie einen Abrechnungsvorschlag für die intravaskuläre Ultraschalluntersuchung (IVUS; DocCheck-Beschreibung online unter iww.de/s7198 ) – nicht zu verwechseln mit der transluminalen ...
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Frage : „Ein ambulanter Privatpatient kommt wegen eines elektrischen Stromschlags in unsere Klinik. Er wird von 09:59 Uhr bis 17:00 Uhr am Monitor überwacht (NIBP, HF, SpO2, Resp.) Der Arzt ist in dieser Zeit nicht dabei. Welche Abrechnungsziffer nach GOÄ kann ich dafür ansetzen? Möglich wäre m. E. Nr. 431 GOÄ (Begründung: Monitoring mit Zeitangabe) zum 2,3-fachen Satz. Dies wird aber dem Aufwand nicht gerecht. Haben Sie einen anderen Vorschlag?“