Unter DRG-Bedingungen konzentrieren sich die Krankenhäuser auf ihr „Kerngeschäft“: die Versorgung von Schwer- und Schwerstkranken. Eine wesentliche Folge der Einführung von DRGs ist die deutliche - medizinisch vertretbare - Verkürzung der Verweildauer im Krankenhaus, die von Politikern in einer Übertreibung als „blutige Entlassung“ gefürchtet wird, jedoch nur eine konsequente Anwendung des DRG-Systems darstellt.
Die Abrechnungsprüfungen der Privatversicherungen nehmen weiter zu. Honorare werden mit immer wieder gleichlautenden, nach Bedarf jedoch unterschiedlich ausgelegten Formulierungen zum Teil um die Hälfte gekürzt oder gar nicht mehr erstattet.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) jetzt hat erstmals Art und Ausmaß von ärztlichen Behandlungsfehlern untersuchen lassen. Ein Teil des Berichts beschäftigt sich mit ...
Chefärzte üben regelmäßig eine gemischte Tätigkeit aus: Neben dem Angestelltenverhältnis mit der Klinik haben sie auf Grund ihres Liquidationsrechts noch eine freiberufliche Praxis im Krankenhaus.
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