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Gelegentlich weisen wir zur Auslegung einer GOÄ-Bestimmung auf die "Amtliche Begründung zur GOÄ" hin (zuletzt im "Chefärzte Brief" Nr.10/2004 in "Streitigkeiten um den Behandlungsfall"). Einige Leser
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Im dritten Teil der Beitragsserie um das Ausscheiden des Chefarztes geht es um die Frage, welche Vorteile den Chefarzt erwarten, wenn das Ausscheiden als Betriebsaufgabe gesehen wird, und wo er Auskun