27.03.2013 · Fachbeitrag ·
Testamentsauslegung
Gibt ein Testament den letzten Willen des Erblassers nicht eindeutig wieder, kann sich der Anwalt die Regeln der Auslegung zunutze machen. Der Autor erläutert im Folgenden Einzelheiten der individuellen Auslegung, die Vorrang vor dem Rückgriff auf gesetzliche Auslegungsregeln hat (OLG Schleswig FamRZ 12, 402).
27.03.2013 · Fachbeitrag ·
Erbengemeinschaft
Die Verwaltung einer Erbengemeinschaft leidet darunter, dass Miterben nur gemeinschaftlich nach dem Einstimmigkeitsprinzip Verfügungen über einen Nachlassgegenstand treffen dürfen, § 2040 Abs. 1 BGB.
27.03.2013 · Fachbeitrag ·
Grundbuchamt
Ein Ehegattentestament mit Scheidungsklausel rechtfertigt nicht das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins (KG 13.11.12, 1 W 382/12, ZErb 13, 41, Abruf-Nr. 130268 ).
27.03.2013 · Fachbeitrag ·
Tod des Mieters
Wird das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters gemäß § 564 S. 1 BGB mit dem Erben fortgesetzt, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden Forderungen jedenfalls dann reine Nachlassverbindlichkeiten, wenn das Mietverhältnis innerhalb der in § 564 S. 2 BGB bestimmten Frist beendet wird (BGH 23.1.13, VIII ZR 68/12, EE 13, 37, Abruf-Nr. 130573 ).
27.03.2013 · Fachbeitrag ·
Vor- und Nacherbschaft
Eine Hof wird nach dem Sondererbrecht vererbt, auch wenn die Hofeigenschaft vor Eintritt des Nacherbfalls weggefallen ist. Die Berufung des Hoferben auf sein Erbrecht ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil er zuvor ...
27.03.2013 · Fachbeitrag ·
Ausschluss unbekannter Erben
Für ein Aufgebotsverfahren nach § 1170 BGB zum Ausschluss von unbekannten Erben besteht für eine natürliche Person als Gläubiger einer Buchgrundschuld ein Rechtsschutzinteresse nur, wenn keine andere die ...
12.03.2013 · Nachricht · Erbrecht nichtehelicher Kinder
Einem vor dem 1.7.49 geborenen nichtehelichen Kind beziehungsweise dessen Abkömmlingen steht ein Erbrecht nach seinem Vater oder dessen Verwandten zu, wenn der Erblasser nach dem 28.5.09 verstorben ist. Unerheblich ist, ob der Vater des nichtehelichen Kindes oder das nichteheliche Kind bereits vor dem 29.5.09 verstorben ist (OLG München 21.1.13, 31 Wx 485/12, ZErb 13, 60).
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