Der Nachlasspfleger kann in seinem Wirkungskreis der Ermittlung unbekannter Erben einen Erbenermittler einschalten. Dies kann die Schwierigkeit der abrechnungsfähigen Pflegschaftsgeschäfte insgesamt auf das Maß des Durchschnittlichen reduzieren (OLG D üsseldorf 5.3.14, I-3 Wx 245/13).
Ist die Erblasserin an einem unbekannten Ort verstorben, ist es vertretbar, ihren letzten bekannten Wohnsitz als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts heranzuziehen. Befand sich dieser ...
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Ist in einem Kostenfestsetzungsverfahren ein Miterbe Gegner der verstorbenen Partei gewesen, sind nur die übrigen Miterben befugt, auf Antragstellerseite das Kostenfestsetzungsverfahren fortzuführen. Der Miterbe, der Gegner der verstorbenen Partei gewesen ist, behält seine prozessuale Stellung bei. Dem aus § 2039 S. 1 BGB folgenden Recht des Miterben, einen zum Nachlass gehörenden Kostenfestsetzungsanspruch im eigenen Namen für die Erbengemeinschaft geltend zu machen, steht ein Widerspruch eines anderen ...
Besteht kein Anhalt dafür, dass beim Erblasser von ärztlicher Seite eine geistige Erkrankung (hier: Demenz) festgestellt worden oder er wegen in diese Richtung weisender Krankheitssymptome jemals behandelt worden ist, ...
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