Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von den gemäß § 303 FamFG beschwerdeberechtigten Angehörigen oder Vertrauenspersonen kein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG gestellt werden (BGH 24.10.12, XII ZB 404/12, Abruf-Nr. 123472 ; Abgrenzung zu BGH 6.10.11, V ZB 314/10, FamRZ 12, 212).
Die Rentenversicherung ist nicht verpflichtet, einen geschiedenen Pensionär auf den vor dem 1.9.09 eingetretenen Tod der rentenversicherten Ehefrau hinzuweisen, damit der Pensionär den Wegfall einer durch den ...
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein ...
Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben (BGH 26.9.13, IX ZR 3/13, Abruf-Nr. 140010 ).
Am 7.3.14 informiert ein DAV-Seminar der AG Familienrecht und AG Erbrecht in Koblenz über das Thema „Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen - Erbrechtliche Regelungen und familienrechtliche Vereinbarungen“.
Ein Vertrag, in dem gegen Übergabe von Grundbesitz die persönliche Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer zugesagt und die Bestellung einer Reallast vereinbart wird, soll nach dem Interesse der Parteien ...
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Der BGH hat Folgendes entschieden: Mit der Regelung, dass eine „den Umständen nach zu den Einkünften“ zu rechnende Zuwendung nach § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen nicht hinzugerechnet wird, soll Verzerrungen der Zugewinnausgleichsbilanz entgegengewirkt werden, die sich aus der künstlichen Erhöhung des Anfangsvermögens durch die zum Verbrauch bestimmten Zuwendungen ergeben können. Maßgebliches Abgrenzungskriterium ist daher, ob die Zuwendung zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs dienen oder die ...