Haben bei der sog. „doppelten“ Patchwork-Familie die Partner/Ehegatten Kinder aus einer früheren Beziehung und auch gemeinsame Kinder aus der neuen Verbindung, besteht häufig erbrechtlicher Gestaltungsbedarf.
Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen.
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Die Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SG Düsseldorf 17.3.15, S 1 U 163/13).
Wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und zeitgleich über einen PKH-Antrag entschieden, ist die PKH für die abgeschlossene Instanz in aller Regel zu gewähren.
Das FG Rheinland-Pfalz (FG) hat entschieden, dass Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber getauscht haben, für diesen Tauschvorgang ...
Typischer Mietrechtsstreit? So lösen Sie ihn effizient!
Rollator im Treppenhaus? Musizieren in der Wohnung? Schuhe vor der Wohnungstür? „Klassiker“ wie diese beschäftigen jeden Praktiker im Mietrecht. Mit der MK-Sonderausgabe bearbeiten Sie Ihre Fälle schnell und sicher. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung und direkt nutzbaren Praxistipps!
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Vollstrecken lohnt sich nicht? Mit dieser Sonderausgabe schon!
Rechnen Sie Ihre Vollstreckungsmandate ab sofort leistungsgerecht ab. Die neue Sonderausgabe von RVG prof. zeigt Ihnen, wo versteckte Umsatzpotenziale liegen und wie Sie diese nutzen – mit vielen Rechenbeispielen, Musterformulierungen und Checklisten.
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen. Aufgrund der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers ist es mit dem Gebot der steuerlichen Lastengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar, eine später entstehende Einkommensteuer bei der Berechnung der Erbschaftsteuer in dieser Konstellation unberücksichtigt zu lassen (BVerfG 7.4.15, 1 BvR ...