01.03.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Familienwohnheim
Wenn ein Ehepartner dem anderen in Form sog. unbenannter Zuwendungen Geldmittel zukommen lässt, um ein Familienwohnheim zu erwerben, ist diese Zuwendung schenkungsteuerlich oftmals - unabhängig von Freibeträgen und der 10 Jahres-Grenze des § 14 ErbStG - steuerbefreit. Denn nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist die Zuwendung eines Familienwohnheims oder der Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung/Herstellung des Familienwohnheims steuerbefreit, und zwar unabhängig davon, ...
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01.03.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Bei formwechselnder Umwandlung eines Familienvereins in eine Kapitalgesellschaft (§§ 272 ff. UmwG) fällt keine SchenkSt nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG an. Das Identitätsprinzip des § 202 Abs. 1 Nr. 1 UmwG ist auch im ErbSt-Recht zu beachten. In der formwechselnden Umwandlung eines Familienvereins kurz vor Ablauf der in § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bestimmten Frist liegt regelmäßig auch kein Gestaltungsmissbrauch (FG Düsseldorf 5.10.05, 4 K 4929/03 Erb, Rev. eingelegt, BFH II R 66/05, ...
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01.03.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Der Kläger gewährte einem Basketballverein Darlehen zur Deckung der Ausgaben. Einige Jahre später schlossen der Verein und der Kläger eine „Vereinbarung zur Sanierung“: Darin verzichtete der Kläger auf die Geltendmachung seiner Forderung einschließlich der angefallenen und noch anfallenden Zinsen. Ferner wurde vereinbart, dass der Kläger seine Forderungen geltend machen kann, wenn die finanzielle Lage des Vereins eine Rückzahlung ohne Existenzgefährdung desselben ermöglicht. Das ...
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01.03.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsvollstreckung
Der Erblasser kann es aus sehr unterschiedlichen Gründen vorziehen, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen:
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nießbrauch
Der Klägerin wurde von ihrer Großmutter ein Grundstück unter Vorbehalt eines lebenslänglichen unentgeltlichen Wohnrechts übertragen. Mit separatem Kaufvertrag erwarb die Klägerin von der Großmutter ein weiteres Grundstück. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Klägerin den vereinbarten Kaufpreis nicht finanzieren konnte. Daraufhin hatte die Großmutter den Kaufpreis erlassen. Das FA behandelte den Vorgang nicht als mittelbare Grundstücksschenkung, sondern legte der Festsetzung ...
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Im Folgenden wird geprüft, ob und unter welchen Umständen eine Übertragung von KG-Anteilen gegen Versorgungsleistungen der Übertragung von KG-Anteilen unter Nießbrauchsvorbehalt am Ertrag vorzuziehen ist.
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vor-/Nacherbschaft
Wenn der Nachlass ein Unternehmen oder eine Gesellschaftsbeteiligung umfasst, muss klar gestellt werden, zu welchen unternehmerischen Maßnahmen der Vorerbe im Verhältnis zum Nacherben berechtigt ist und welche Nutzungen in welchem Maße der Vorerbe aus dem Unternehmen ziehen darf. Das bestehende Konfliktpotenzial betrifft nicht nur das Verhältnis von Vorerben und Nacherben, sondern kann für das ganze Unternehmen zu einer erheblichen Belastung führen.
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Zugewinnausgleichsanspruch
Nur bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes entsteht der Zugewinnausgleichsanspruch kraft Gesetzes und damit ohne gewillkürten, den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ausfüllenden Zuwendungsakt des den Zugewinn ausgleichenden Ehegatten (BFH 24.8.05, II R 28/02, Abruf-Nr.
060135
).
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Berliner Testament
Setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Erben ein und sagt der Überlebende von ihnen den Abkömmlingen eine Abfindung für den Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilanspruchs zu, die erst nach seinem Ableben fällig werden soll, steht einem Abzug der Abfindung als Nachlassverbindlichkeit im Erbfall nach dem Tode des überlebenden Ehegatten regelmäßig § 42 AO entgegen (FG Düsseldorf 4.5.05, 4 K 247/03 Erb, Abruf-Nr.
051845
, Rev. eingelegt, BFH II R 30/05).
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Darlehensvertrag
Ein Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen ist nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu Stande gekommen ist und sowohl die Gestaltung des Vertrags als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten in allen wesentlichen Punkten dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen. Grundsätzlich wird ein Darlehensvertrag auch dann steuerlich anerkannt, wenn die Valutabeträge aus Mitteln stammen, die den Kindern zuvor von den Eltern geschenkt ...
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