02.03.2015 · Fachbeitrag ·
Testament
Allein aus dem Umstand, dass der Erblasser gute verwandtschaftliche Beziehungen zur Familie seiner Ehefrau, insbesonderen den Geschwistern und deren Familien, unterhalten hat, kann kein Wille zur Ersatzberufung der Geschwister der Ehefrau festgestellt werden (OLG München 11.12.14, 31 Wx 379/14, Abruf-Nr. 143886 ).
02.03.2015 · Fachbeitrag ·
Gemeinschaftliches Testament
1. Die Bestimmung von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, dass ihre Verfügungen auch für den Fall der Ehescheidung gelten sollen, lässt nicht den Schluss darauf zu, dass die Verfügung auch für den Fall ...
02.03.2015 · Fachbeitrag ·
Oberlandesgericht München
Der Gläubiger der Erbin O wusste um deren Erbeinsetzung und hatte beim AG einen Pfändungsbeschluss bewirkt. Der Gläubiger pfändete die Ansprüche der Erbin O auf Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und ließ sich ...
02.03.2015 · Fachbeitrag ·
Betriebsvermögen
Während die Übertragung einer wirtschaftlichen Einheit zurzeit noch unter die Steuerverschonung gemäß §§ 13a Abs. 1, 13b Abs. 4, 13b Abs. 1 ErbStG von 85 % auch für das Verwaltungsvermögen führt, wird es zukünftig voraussichtlich zu einer höheren Steuerbelastung kommen, weil das Verwaltungsvermögen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr in der bisherigen Form „mitbegünstigt“ werden darf. Die drohende Verschlechterung kann Anlass sein, Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen mit ...
27.02.2015 · Nachricht · Finanzgericht Münster
Hat die Erblasserin eine Stiftung aus missbräuchlichen Gründen errichtet, verbleibt es bei der Zuordnung des Stiftungsvermögens bei der Erblasserin. Das in der Stiftung angelegte Vermögen fällt in den Nachlass (FG ...
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27.02.2015 · Nachricht · Erbschaftsteuergesetz
Der 1. Senat des BVerfG hat die §§ 13a und 13b ErbStG und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel einstimmig; in einem abweichenden Votum gehen allerdings drei Richter davon aus, ...
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27.02.2015 · Nachricht · Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Gestörte familiäre Verhältnisse können nur im Ausnahmefall dazu führen, dass der Pflichtige nicht zur Zahlung der Bestattungskosten herangezogen wird, etwa wenn der Verstorbene gegen den Bestattungspflichtigen sehr schwere Straftaten – z.B. Tötungsversuch, sexueller Missbrauch – begangen hat (OVG Schleswig-Holstein 26.5.14, 2 O 31/13, Abruf-Nr. 143450 ).
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