Einer gemeinnützigen Stiftung ist die Gemeinnützigkeit nicht mehr zuzuerkennen, wenn Vermögen zur Vergabe von Darlehen an Schuldner
der mittelständischen Wirtschaft verwendet wird (FG Münster 11.12.14, 3 K 323/12 Erb, Abruf-Nr. 143956 , Revision zugelassen).
Wird im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH ein Dritter zur Übernahme des neuen Gesellschaftsanteils zugelassen, kann eine freigebige Zuwendung der Altgesellschafter an den Dritten (Neugesellschafter) vorliegen.
Der BFH hat entschieden, dass bei einem Darlehensverhältnis unter Eheleuten die Anwendung des Abgeltungssteuersatzes (§ 32d Abs. 1 EStG) dann nach § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen ist, wenn zwischen den ...
Müssen die Abkömmlinge für die Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim Zuzahlungen leisten, können sie die Leistungen einerseits als außergewöhnliche Belastung geltend machen und andererseits eine Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer nach § 35a Abs. 2 S. 1 EStG beantragen (FG Baden-Württemberg 23.12.14, 6 K 2668/14, Abruf-Nr. 144086 ).
Ergibt die Auslegung eines wirksamen handschriftlichen Testaments, dass es dem Erblasser für den Fall des doppelten Vorversterbens jeweils der zu Alleinerben eingesetzten Mutter und des Vaters darauf ankam, dass ...
Die Verfügungen des verstorbenen Ehegatten bleiben wirksam, wenn er sie in gleicher Weise getroffen hätte, wenn die angefochtene Verfügung des anderen Ehegatten von vornherein nur den Inhalt gehabt hätte, den sie ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Von der Steuer auf den Letzterwerb ist die auf Vorerwerbe entfallende tatsächlich zu entrichtende Steuer nach § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG in zutreffender Höhe und nicht in der fehlerhaft zu hoch festgesetzten Höhe abzuziehen (FG Münster 23.10.14, 3 K 265/12 Erb, Abruf-Nr. 143716 , Revision zugelassen).