20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Auskunft
1. Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG folgende allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt mit der Privat- und Intimsphäre auch das Recht, selbst darüber zu befinden, ob, in welcher Form und wem Einblick in die Intimsphäre und das eigene Geschlechtsleben gewährt wird. Dies umschließt das Recht, geschlechtliche Beziehungen zu einem bestimmten Partner nicht offenbaren zu müssen. 2. Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Regressanspruchs des Scheinvaters (§ 1607 Abs. 3 ...
20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
a) Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für die Berechnung der Höhe des – auch für den Elternunterhalt einzusetzenden – Taschengeldanspruchs im Regelfall eine Quote von fünf Prozent des bereinigten ...
03.07.2015 · Fachbeitrag ·
Wirksamkeit eines Ehevertrags
Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann durch ein pactum de non petendo nicht umgangen werden (BGH 29.1.14, XII ZB 303/13, FamRZ 14, 629, Abruf-Nr. 140845 ).
03.07.2015 · Fachbeitrag ·
Wirksamkeit eines Ehevertrags
a)Der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch bei einer Alleinverdienerehe der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle standhalten, wenn die wirtschaftlich nachteiligen Folgen dieser Regelung für den belasteten Ehegatten durch die ihm gewährten Kompensationsleistungen (hier: Finanzierung einer privaten Kapitalversicherung; Übertragung einer Immobilie) ausreichend abgemildert werden. b) Zu den subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit im Rahmen der Gesamtwürdigung eines objektiv ...
03.07.2015 · Fachbeitrag ·
Schenkung
Scheitern außereheliche Beziehungen, gestaltet sich die wirtschaftliche Auseinandersetzung der Beteiligten oft schwierig. Der Beitrag erläutert, worauf es bei der Auseinandersetzung von Verlobten und nichtehelichen ...
30.05.2015 · Nachricht · FAO
Einige Leser haben gefragt, welche Beiträge für die neue IWW-Lernerfolgskontrolle relevant sind. Die Antwort ist ganz einfach.
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21.04.2015 · Nachricht · FAO Online-Seminar
Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW-Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen. Der Familienrechts-Experte VRiOLG Dr. Jürgen Soyka gibt Ihnen am 6.5.15 in einem 2,5-stündigen Online-Seminar praktische Hilfestellungen dazu, wie Sie Ihren Vortrag abfassen müssen, um Haftungsfälle zu vermeiden.
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