04.07.2016 · Nachricht · Beleidigung des Mieters
Der Mieter verlangt von seinem früheren Vermieter Schmerzensgeld, weil dieser ihn per SMS als „Lusche allerersten Grades“, „arrogante rotzige große asoziale Fresse“, „Schweinebacke“, „feiges Schwein“, „feige Sau“, „feiger Pisser“, „asozialer Abschaum“ und „kleiner Bastard“ bezeichnet hat. Er scheitert mit seiner Klage vor den Instanzgerichten und dem BGH (24.5.15, VI ZR 496/15).
> Nachricht lesen
27.06.2016 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Übernimmt jemand unentgeltlich aus Gefälligkeit die Bewässerung des Gartens seines Nachbarn und kommt es dabei zu einem Wasserschaden, so kann er durch die eintrittspflichtige Gebäude- und Hausratversicherung des ...
21.06.2016 · Fachbeitrag ·
Bestellerprinzip
Ein Makler darf keine Gebühr von 35 EUR für die Besichtigung einer Wohnung verlangen (LG Stuttgart 15.6.16, 38 O 10/16 KfH, Abruf-Nr. 187254 ).
30.05.2016 · Fachbeitrag ·
Einstweilige Verfügung
Auf Gewerbemietraumverhältnisse kann § 940a Abs. 2 ZPO nicht analog angewendet werden. Allerdings ist dessen gesetzliche Wertung in den weitgehend offenen Tatbestand des § 940 ZPO zu übernehmen.
20.05.2016 · Fachbeitrag ·
Kauf bricht nicht Miete
Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt. Der Fall des OLG ...
14.03.2016 · Nachricht · Kaution
Der Vermieter darf sich in einem laufenden Mietverhältnis nur wegen solcher Forderungen aus der Mietsicherheit befriedigen, wegen derer der Mieter sich bereits in Verzug befindet. Ein Zugriff wegen bestrittener ...
> Nachricht lesen
15.02.2016 · Fachbeitrag ·
Persönlichkeitsrecht
Eine Videoüberwachung, die sich auf den eigenen privaten Bereich der überwachenden Person beschränkt, der nur für diese selbst und ggf. für ihre Familienangehörigen zugänglich ist, ist ohne Weiteres zulässig. Sobald eine Videoüberwachung aber zumindest auch Bereiche erfasst oder erfassen kann, die für Dritte zugänglich sind, müssen die berechtigten Interessen der von den Videoaufnahmen betroffenen dritten Personen auch berücksichtigt werden.