Nimmt der Mieter ein Angebot des Vermieters auf Erweiterung der Mietfläche gegen Zahlung einer monatlichen Miete durch tatsächliche Nutzung der Erweiterungsfläche an, schuldet er gemäß § 535 Abs. 2 BGB die erhöhte Miete selbst, wenn er sich vor Ausführung der Arbeiten den Einwand vorbehalten hat, nicht zur Duldung der Maßnahme verpflichtet gewesen zu sein (BGH 2.7.14, VIII ZR 298/13, Abruf-Nr. 150935 ).
Teilt der Vermieter dem Mieter eine Änderung der Nebenkosten jeweils telefonisch oder schriftlich mit, liegt hierin sowie in der nachfolgenden Übersendung einer Abrechnung, in die auch die mitgeteilten zusätzlichen ...
Das BVerwG hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine leer stehende Wohnung nicht erhoben werden darf, wenn sie ausschließlich als Kapitalanlage und nicht auch für eigene ...
Ein Mieter von preisfreiem Wohnraum kann vom Vermieter nur im Ausnahmefall verlangen, ihm Belege zur Betriebskostenabrechnung zu übersenden. Ein Ausnahmefall besteht, wenn ihm die Einsichtnahme in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann.
Ein unverschuldeter Rechtsirrtum liegt bei einem Schuldner nur vor, wenn er die Rechtslage unter Einbeziehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sorgfältig geprüft hat und bei Anwendung der im Verkehr ...
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1. Ein mehrjähriger (berufsbedingter) Auslandsaufenthalt des Mieters kann ein berechtigtes Interesse an der Überlassung eines Teils des Wohnraums an einen Dritten begründen. 2. Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums i.S. des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt. Hierfür genügt es, wenn er ein Zimmer einer größeren Wohnung zurückbehält, um hierin Einrichtungsgegenstände zu lagern und/oder dieses ...