Auch bei einer Wohngemeinschaft kann der Vermieter einem beabsichtigten Mieterwechsel widersprechen, wenn – entsprechend der Regelungen zur Untervermietung (§ 553 Abs. 1 S. 2 BGB) – ein wichtiger Grund in der Person des neuen Mieters vorliegt, wie etwa mangelnde Bonität des potenziellen „neuen“ Mieters (LG Berlin 9.1.17, 18 S 112/16, Abruf-Nr. 194940 ).
Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution wird erst fällig, wenn dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen kann.
Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm bedarf es nicht der Vorlage eines detaillierten Protokolls. Es genügt vielmehr grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von ...
Besteht ein Mietmangel auch nach einer Beseitigungsmaßnahme des Vermieters weiter fort, muss der Mieter den nicht behobenen Mangel erneut anzeigen, um sich sein Minderungsrecht zu erhalten (LG Berlin 22.7.16, 63 S 237/15).
Der Mieter kann die Heizkostenrechnung nicht nach § 12 Abs. 1 S. 1 HeizkV um 15/100 kürzen, nur weil der Vermieter es entgegen § 9 Abs. 2 S. 1 HeizkV unterlassen hat, Wärmemengenzähler zu installieren, wenn er ...
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Wann der Vermieter den Mieter über das Mietobjekt und das mit dem Vertragsabschluss verbundene Risiko aufklären muss, darüber bestehen bei Mietern häufig falsche Vorstellungen. Überflüssige weil erfolglose Prozesse wegen arglistiger Täuschung sind deshalb programmiert. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Vermieter den gewerblichen Mieter nicht von sich aus darüber informieren muss, dass das Mietobjekt durch den Vormieter früher als Bordell genutzt wurde.