Das OLG Köln hat am 30.9.14 (1 RVs 91/14, Abruf-Nr. 143454 ) den Freispruch zum Vorwurf der Steuerhinterziehung durch die private Nutzung eines zur Verfügung gestellten Pkws bestätigt. Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehöre, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt und ihn trotz dieser Kenntnis verkürzen will. Im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre müsse der Täter erkennen, dass ein Steueranspruch existiert und er darauf schädigend einwirkt ...
Zur Befristung einer bestandskräftigen Ausweisung, die im Zusammenhang mit der Verurteilung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen der Beteiligung an Schwarzarbeit am Bau als Arbeitgeber verfügt worden ist (VG ...
Anlässlich einer Durchsuchung der Wohnung des Klägers K wegen des Verdachts des illegalen Handelns mit Betäubungsmitteln (§ 29a BtMG) wurden Zigaretten mit ukrainischen Steuerbanderolen gefunden. Mit Bescheid vom 19.
Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. „Praxis Steuerstrafrecht“ stellt seinen Abonnenten zweimal jährlich eine Lernerfolgskontrolle in Form eines online Multiple-Choice-Testverfahrens kostenlos zur Verfügung.
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg zu Änderungen am System der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht frei gemacht. Die Vorschrift soll erheblich enger gefasst werden als bisher.
Das im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandene Wissen der Finanzbehörde wird einer anderen Behörde desselben Rechtsträgers auch dann zugerechnet, wenn diese die Informationen erst im Laufe des Rechtsstreits zum Zwecke der ...
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Unterlässt ein Steuerpflichtiger jahrelang pflichtwidrig die Abgabe der Einkommensteuererklärung, bedarf es für den Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13 a EStG) keiner diesbezüglich an ihn gerichteten Mitteilung des FA. Für das FA ist die Möglichkeit einer Schätzung nach § 162 AO eröffnet (Niedersächsisches FG 25.3.14, 12 K 38/10, Abruf-Nr. 142304 , Rev. BFH IV R 25/14).