17.05.2016 · Fachbeitrag ·
Steuerstrafverfahren
Nach § 10 BpO darf die Betriebsprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung bei Vorliegen eines steuerstrafrechtlichen Anfangsverdachts erst nach Unterbrechung und Belehrung fortgesetzt werden. Sofern die Finanzbehörden hiergegen verstoßen, ergeben sich wichtige Verteidigungsansätze. Neben der Frage von etwaigen Verwertungsverboten ist stets zu prüfen, ob sich das rechtswidrige Agieren der Finanzbehörden zugunsten des Mandanten auf Tatbestandsebene, auf Vorsatzebene oder auf Strafzumessungsebene nutzen lässt.
17.05.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Hat der Betriebsprüfer während der Betriebsprüfung Anhaltspunkte für das mögliche Vorliegen einer Straftat nach § 369 AO, an der der Steuerpflichtige als Täter, Anstifter oder Gehilfe beteiligt ist, muss er sich ...
17.05.2016 · Fachbeitrag ·
Verwertungsverbot
Nach Auffassung des FG Köln liegt ein Anordnungsgrund nur vor, wenn eine Verletzung des subjektiven Rechts auf Wahrung des Steuergeheimnisses durch eine nicht durch eine Rechtsgrundlage abgedeckte Auskunft droht.
10.05.2016 · Fachbeitrag ·
Steufa-Praxis
Ein Wollgeschäft machte seit Jahren Verluste, die Kontounterlagen werden zurückbehalten, die Mitwirkung verweigert – welcher Betriebsprüfer sollte da nicht auf die Idee kommen, dass Einnahmen verschwiegen wurden?
10.05.2016 · Fachbeitrag ·
Steuerhinterziehung
Beim Steuerstrafrecht handelt es sich um Blankettstrafrecht. Die Rechtslage kann nur in einer Zusammenschau straf- und steuerrechtlicher Normen zutreffend erfasst und bewertet werden. Damit ist ein Angeklagter ...
10.05.2016 · Fachbeitrag ·
Insolvenzstrafrecht
Natürliche Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, müssen längere Zeit mit einer Strafverfolgung rechnen, wenn sie Vermögensbestandteile verheimlichen. Tatbeendigung und damit Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist ist erst anzunehmen, wenn dem Täter die Restschuldbefreiung erteilt worden ist – so der 1. Strafsenat des BGH.