22.05.2015 · Nachricht · Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Nach § 42 Abs. 1 BeamtenStG dürfen Beamte, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Gemä ß § 42 Abs. 2 BeamtStG hat – wer gegen dieses Verbot verstößt – das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht der Verfall angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat ...
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15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Haftung
Durch den Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung beim Arbeitgeber wird der Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist gegenüber dem Arbeitnehmer als Steuerschuldner nicht gehemmt. Die Außenprüfung richtet sich unmittelbar und ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Kapitalertragsteuer
Im Juli 2014 hat die StA Köln ein Rechtshilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz in Bern gerichtet, in welchem diese geltend machte, durch Cum-ex-Geschäfte der Bank J. Safra Sarasin seien Steuern in Deutschland ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Im Zuge der Ermittlung von Steuerstraftaten gehen die Behörden vermehrt dazu über, nicht nur bei den Beschuldigten, sondern auch bei deren Steuerberatern Durchsuchungsmaßnahmen vorzunehmen. Solche Ereignisse sind für den Berater nicht nur äußerst unangenehm; vielmehr steht diese Vorgehensweise – insbesondere vor dem Hintergrund des § 160a Abs. 2 S. 1 StPO – rechtlich nicht selten auf „wackeligen Beinen“.
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Bundesdatenschutzgesetz
Manche sprechen im Hinblick auf das Datenschutzrecht immer noch vom „zahnlosen Papiertiger“. Fakt ist jedoch, dass die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben einen immer größeren Stellenwert in der ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verpflichten Einzelhändler im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln ...
15.05.2015 · Fachbeitrag ·
Steufa-Praxis
Auffällig war, dass der Umsatz des Gastronomiebetriebs in den Sommermonaten kaum gestiegen waren. Der Betriebsinhaber G wehrte auf Nachfrage des Betriebsprüfers ab, die Sommer in Deutschland seien in den letzten Jahren ja sehr schlecht gewesen. Da die Aufschlagsätze unterhalb der Norm lagen und der Wareneinkauf im Sommer deutlich höher war, zweifelte der Prüfer an der Richtigkeit der Angaben. Zudem waren die Flugkosten für Flüge von Arbeitnehmern nach Brasilien als Betriebsausgaben verbucht worden.