Bei der Schaffung des § 398a AO wurde dieser der Regelung des § 153a StPO „nachempfunden“. Bei § 153a StPO ist ein Strafklageverbrauch gesetzlich geregelt, bei § 398a AO nicht. Die Diskussion um den Strafklageverbrauch wurde zuletzt jedoch durch den Gesetzgeber (BT-Drs. 18/3018) neu entfacht, da eine Wiederaufnahmeregelung geschaffen wurde, die einen Strafklageverbrauch logisch voraussetzt. Der folgende Aufsatz soll zeigen, dass ein Strafklageverbrauch denkbar und – trotz der ...
Der BFH weist in einer Entscheidung vom 14.1.15 (V B 146/14) darauf hin, dass Akten regelmäßig bei der Geschäftsstelle des FG einzusehen sind („möglich ist aber auch ein anderer Ort“). Aus der in § 78 Abs.
Nicht neu, aber immer noch gut: Unter anderem hat die Steuerfahndung Zugriff auf folgende Datenbanken bzw. folgende Abfragemöglichkeiten: ZAUBER (Zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von ...
Der BGH weist in einer Entscheidung vom 25.9.14 (IX ZR 199/13 darauf hin, dass der Steuerberater grundsätzlich auf den Fortbestand einer höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen darf. Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen zukommt, habe sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten. Maßgeblich sei die jeweils aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung. Über deren Entwicklung müsse ...
Ein gerichtlicher Aussetzungsbeschluss nach § 396 AO ist nur ausnahmsweise dann mit der Beschwerde anfechtbar, wenn der Beschluss überhaupt gesetzeswidrig ist, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 396 AO ...
Hat die Erblasserin eine Stiftung aus missbräuchlichen Gründen errichtet, verbleibt es bei der Zuordnung des Stiftungsvermögens bei der Erblasserin. Das in der Stiftung angelegte Vermögen fällt in den Nachlass (FG ...
Wie Sie mit „Immo-GmbH“ und Holdingmodell Steuern senken
Wer vermögende Mandanten berät, sollte die „Immo-GmbH“ im Repertoire haben: In Verbindung mit der erweiterten Grundstückskürzung kann sie die Steuerlast drastisch senken. Oder Sie machen sich mit einer klassischen Holding gleich das Konzernprivileg zunutze. Die Sonderausgabe zeigt, wie es geht!
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Mit insgesamt zehn Diskotheken in sechs Städten machte der Diskothekenbesitzer Umsätze in Millionenhöhe. Die bis dahin erfolgten Betriebsprüfungen waren immer ohne große Mehrergebnisse abgewickelt worden.