Die Finanzminister der Länder haben am 27.3.14 in Berlin angemerkt, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt und deshalb konsequent bekämpft werden muss. Sie dürfe daher im Interesse der ehrlichen Steuerzahler kein kalkulierbares und hinnehmbares Risiko sein. Die Finanzminister sprechen sich für eine deutliche Verschärfung des Rechtsinstituts der strafbefreienden Selbstanzeige aus, eine Abschaffung des § 371 AO ist aktuell nicht geplant. Bis zum 9.5.14 soll die Arbeitsgruppe der Staatssekretäre einen ...
Am 19.3.14 haben sich 44 Staaten und Gebiete in einer gemeinsamen Erklärung zum Automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten bekannt und gleichzeitig einen Zeitplan vorgelegt.
Die Finanzminister der Länder haben sich am 27.3.14 für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausgesprochen. Die Voraussetzungen, um die Straffreiheit zu erlangen, sollen weiter ...
Der Steuerberater unterliegt bei einem ausdrücklichen Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens einer vertraglichen Haftung für etwaige Fehlleistungen (BGH 7.3.13, IX ZR 64/12, PStR 13, 168; BGH 6.6.13, IX ZR 204/12, PStR 13, 219). Dies gilt auch dann, wenn der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater weitergehend erklärt, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege (BGH 6.2.14, IX ZR 53/13).
Eine Verletzung der in § 393 Abs. 1 S. 4 AO angeordneten Belehrungspflicht führt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht dazu, dass ermittelte Tatsachen im Besteuerungsverfahren einem ...
Übernimmt der eine Spedition betreibende Arbeitgeber die Bußgelder, die gegen bei ihm angestellte Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt worden sind, handelt es sich dabei um Arbeitslohn ...
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
Wie Sie mit „Immo-GmbH“ und Holdingmodell Steuern senken
Wer vermögende Mandanten berät, sollte die „Immo-GmbH“ im Repertoire haben: In Verbindung mit der erweiterten Grundstückskürzung kann sie die Steuerlast drastisch senken. Oder Sie machen sich mit einer klassischen Holding gleich das Konzernprivileg zunutze. Die Sonderausgabe zeigt, wie es geht!
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2024 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Der VGH Rheinland-Pfalz hat zwar in seiner Entscheidung vom 24.2.14 die Verwertbarkeit der angekauften Steuerdaten-CD noch für zulässig gehalten und die Verfassungsbeschwerde gegen einen auf diese Informationen gestützten Durchsuchungsbeschluss als unbegründet zurückgewiesen (VGH Rheinland-Pfalz 24.2.14, VGH B 26/13, Abruf-Nr. 140761 ). Gleichzeitig schließt das Gericht jedoch nicht aus, dass künftig der Ankauf rechtswidrig erlangter Bankdaten verfassungswidrig sein kann.