Durch das 2. KostRMoG wurde mit Wirkung zum 1.8.13 Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG neu gefasst: Die Terminsgebühr entsteht nun sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist.
Der Streitwertkatalog 2013 der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stand 18.7.13, ist eine Überarbeitung des Streitwertkatalogs 2004. In diesem Teil dokumentieren wir für Sie die Abschnitte 45 bis 56, „Vereins- und ...
Die zu einer Terminsgebühr führende Besprechung setzt eine Besprechung gerade mit dem Prozessgegner sowie dessen Bereitschaft voraus, in Überlegungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten.
Der Streitwertkatalog 2013, Stand 18.7.13, ist eine Überarbeitung des bisherigen Streitwertkatalogs 2004. In diesem Teil der Beitragsserie werden im Anschluss an RVG prof. 14, 16 und 35 die Abschnitte 10 bis 17, ...
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Nach der Rechtsprechung des BSG zu Nr. 1005 bzw. 1002 VV RVG kann eine Gebühr für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens nur beansprucht werden, wenn der Rechtsanwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet hat. Erforderlich ist eine qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung, die über das Maß hinausgeht, das schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im Widerspruchsverfahren ...