1.Auch in straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren dient der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt und hiervon ausgehend die Würdigung der in jedem Einzelfall gegebenen Umstände für die Bestimmung der anwaltlichen Gebühren nach § 14 RVG. Eine „generelle“ Einstufung der anwaltlichen Gebühren unterhalb der Mittelgebühr in diesen Verfahren wegen der regelmäßig geringfügigeren Geldbußen, der mäßigen Bedeutung für den Betroffenen, dem allgemein geringeren Umfang und der ...
Für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG ist nicht erforderlich, dass die Mitwirkung des Verteidigers für die spätere Einstellung kausal war (AG Köln 8.4.13, 523 Gs 445/10, 70 Js 543/10, ...
Im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren spielen derzeit Anträge des Verteidigers auf Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung von Messgeräten eine erhebliche Rolle. Häufig werden diese Anträge ...
Eine Pauschgebühr für einen Verfahrensabschnitt kommt grundsätzlich erst nach dessen Abschluss in Betracht (OLG Celle 22.2.13, 1 ARs 6/13 P, Abruf-Nr. 131330 ).
Für den Anfall und die Anerkennung der Terminsgebühr gem. Nr. 4102, 4103 VV RVG kommt es maßgeblich darauf an, ob im Termin, an welchem der Verteidiger teilgenommen hat, „verhandelt“ worden ist.
In der Praxis macht die Abrechnung der Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Bereich der Strafvollstreckung häufig Schwierigkeiten. Die folgenden drei Checklisten zeigen die richtige Abrechnung.
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Eine für den Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren ergangene positive Kostengrundentscheidung erfasst nur Kosten und Auslagen im Beschwerdeverfahren bzw. gegebenenfalls bis dahin angefallene Kosten, nicht jedoch auch weitere, später anfallende Kosten, die nach Zurückverweisung des Verfahrens entstanden sind (OLG Nürnberg 22.10.12, 1 Ws 422/12, Abruf-Nr. 130222 ).