Einigen sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich darauf, das ungekündigte Arbeitsverhältnis zu beenden, rechtfertigt dies, einen Vergleichsmehrwert in Höhe des Vierteljahresverdiensts festzusetzen. Voraussetzung ist, dass aus besonderen Umst änden ungewiss war, ob das Arbeitsverhältnis weiter bestand (LAG Berlin-Brandenburg 28.10.15, 17 Ta 6089/15).
Hat das Arbeitsgericht am Ende einer Instanz – aus dem Protokoll oder dem Urteil ersichtlich – den „Streitwert“ festgesetzt, handelt es sich dabei um den Wert des Streitgegenstands nach § 61 Abs. 1 ArbGG.
Beantragt ein Rechtssuchender erneut Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH), nachdem sein kurz vorher gestellter Antrag abgelehnt wurde, muss das Gericht neu entscheiden – auch, wenn sich die ...
Wichtig, um die Frist einzuhalten: Den richtigen Antrag stellen! Trifft die Entscheidung des Gerichts keine Aussage über die Kosten der Nebenintervention und liegt der Schluss nahe, dass dies schlicht versäumt wurde, muss beantragt werden, das Urteil entsprechend zu ergänzen und nicht, es zu berichtigen (OLG Rostock, 28.10.2015, 3 U 133/14).
Beantragt ein Rechtsanwalt, das Urteil zu ergänzen, kann dies nicht als Kostenantrag ausgelegt werden, stellt eine aktuelle Entscheidung des LG Düsseldorf klar (28.1.16, 22 T 121/15).
Ein geschiedener Ehepartner muss seinen Zugewinnausgleichsanspruch häufig einklagen. Für den Rechtsanwalt heißt das: Um die vollständigen Gebühren zu erhalten, muss er die Verfahrenswerte korrekt bestimmen.
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Als älteste Form der Erfolgsvergütung soll die Einigungsgebühr ein gebührenrechtlicher Anreiz für den Rechtsanwalt sein, sich außergerichtlich oder gerichtlich zu einigen. Der folgende Beitrag widmet sich u. a. den Fragen, wann und in welcher Form sie entsteht und wie hoch sie ist.