Das auf der Grundlage des § 485 Abs. 2 ZPO durchgeführte selbstständige Beweisverfahren und der nachfolgende Hauptsacheprozess stellen getrennt zu betrachtende Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Kommt es sowohl im selbstständigen Beweisverfahren als auch im Hauptsacheverfahren zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, entstehen zwei eigenständig zu bemessende Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 1 S. 1 GVG (BGH 5.12.13, III ZR 73/13, Abruf-Nr. 140104 ).
Die Verfahrensbevollmächtigten gaben eine Zustimmungserklärung zu einer Zahlungsvereinbarung ab. Das allein erfüllt aber nicht die gebührenrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungsgebühr nach ...
§ 8 RVG ist ebenso abdingbar wie die Vorläufervorschrift des § 16 BRAGO. Fälligkeitsvereinbarungen können auch konkludent geschlossen werden, etwa wenn die Parteien eine Zeitvergütung und regelmäßige ...
Nach Information der Bundesbank ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.1.14 erneut um 0,25 Prozent auf -0,63 Prozent gesunken. Der Zinssatz wird halbjährlich jeweils zum 1.1. und 1.7. angepasst. Er weist damit zum dritten Mal in Folge einen negativen Wert auf.
Die Kosten eines Zivilprozesses können nach neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig entstehen und als außergewöhnliche Belastungen ...
„Bei der Einführung in das Amt des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz von Heiko Maas waren neben den Mitarbeitern des Hauses und den Spitzen der Justiz auch einige wenige Vertreter von Verbänden ...
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Nach Nr. 1000 VV RVG beträgt die Einigungsgebühr grundsätzlich 1,5. Ist der Gegenstand der Einigung gerichtlich anhängig, reduziert sie sich nach Nr. 1003 VV RVG auf 1,0. In den Fällen der Nr. 1004 VV RVG beträgt die Einigungsgebühr allerdings 1,3. Die vielen verschiedenen Fallkonstellationen stellt die Autorin in diesem und einem folgenden Beitrag vor.