Inkassounternehmen müssen seit dem 9.10.13 den Erstattungsanspruch gegen den Schuldner wie Rechtsanwälte nach dem RVG abrechnen. Dies soll unseriösen Inkassopraktiken entgegenwirken. Hintergründe liefern dieser und ein folgender Beitrag. Die Kostentransparenz ist zu begrüßen. Soweit Rechtsanwälte für ihren Mandanten Inkassokosten beitreiben/abwehren, bewegen sie sich nun hier auf bekanntem Terrain.
Hebt ein Verfassungsgericht die Entscheidung eines Gerichts auf und verweist die Sache an dieses zurück, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug (BGH 19.9.13, IX ZB 16/11, Abruf-Nr. 133296 ).
Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ...
Im Spruchverfahren erhält der gemeinsame Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, keine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG (BGH 13.11.13, I ZR 15/12, Abruf-Nr. 133879 ).
An seiner Rechtsprechung zur Bemessung von Kündigungsschutzanträgen bei Arbeitsverhältnissen, die unter 6 Monaten bestanden haben, hält das Beschwerdegericht hält nicht mehr fest. Bestand das Arbeitsverhältnis ...
Die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten bereits vor der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung steht der Festsetzung der Kosten jedenfalls nicht entgegen, wenn anschließend ein Termin bestimmt ...
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Ob die Klägervertreter davon ausgehen konnten, dass sie mehrere Auftraggeber hatten, mag für die Frage von Bedeutung sein, was sie gegenüber ihren Mandanten abrechnen können. Im Verhältnis zum Prozessgegner (Beklagten) kommt es darauf jedoch nicht an. Die Kläger mussten wissen, ob sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden. Sofern sie hierzu noch weitere Erkundigungen haben einholen müssen, kann dies nicht zu Lasten der Beklagten gehen (LG Hamburg 6.9.13, 322 T 21/13).