In der familienrechtlichen Praxis spielt die Bewilligung von VKH eine große Rolle. Der BGH hat nun betont (30.11.16, XII ZA 55/16, Abruf-Nr. 190674 ): Um VKH bewilligt zu bekommen, darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheinen (§ 113 Abs. 1 FamFG i. V. m. § 114 Abs. 1 S. 1 RVG). Nach § 114 Abs. 2 ZPO ist sie mutwillig, wenn eine Partei, die keine PKH beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Das Verlangen des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung auf Deckungsschutz zur Geltungsmachung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich seinem vom sogenannten Abgasskandal betroffenen PKW ...
Das OLG München hat sich aktuell mit der Frage befasst, ob es möglich ist, ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen der gesetzlichen Gebühren durch AGB zu vereinbaren. Es hat die Frage bejaht.
Wollen Sie Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie unbedingt beachten: Auch für den Zeitraum 1.1. bis 30.6.17 ist der Basiszins unverändert bei -0,88 Prozent geblieben.
Ist eine Klage darauf gerichtet, die widerrufsbedingte Beendigung eines Darlehensvertrags festzustellen, erhöht sich der Streitwert nicht dadurch, dass der Darlehensnehmer während des Rechtsstreits weiterhin Raten ...
Durch Beschluss vom 17.11.16 (IX ZA 23/16; Abruf-Nr. 190553 ) hat der BGH entschieden: Eine Beiordnung des in zweiter Instanz für die Schuldnerin aufgetretenen Rechtsanwalts für das Rechtsbeschwerdeverfahren kommt ...
Vollstrecken lohnt sich nicht? Mit dieser Sonderausgabe schon!
Rechnen Sie Ihre Vollstreckungsmandate ab sofort leistungsgerecht ab. Die neue Sonderausgabe von RVG prof. zeigt Ihnen, wo versteckte Umsatzpotenziale liegen und wie Sie diese nutzen – mit vielen Rechenbeispielen, Musterformulierungen und Checklisten.
Typischer Mietrechtsstreit? So lösen Sie ihn effizient!
Rollator im Treppenhaus? Musizieren in der Wohnung? Schuhe vor der Wohnungstür? „Klassiker“ wie diese beschäftigen jeden Praktiker im Mietrecht. Mit der MK-Sonderausgabe bearbeiten Sie Ihre Fälle schnell und sicher. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung und direkt nutzbaren Praxistipps!
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Am Anfang der meisten Gebührenabrechnungen steht der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit. In gerichtlichen Verfahren richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach dem für die Gerichtsgebühren festgesetzten Wert. Daher sind Kenntnisse des Streitwertrechts unabdingbar. Die besten Gebühren nutzen bekanntlich nichts, wenn der Streitwert zu niedrig angesetzt ist.